Seite
Num. XXVII.
Hoch und WohlEdle, Großachtbare, Hochund wohlge
lahrte, Hochund Wohlweise, insonders Hochgeehrte
HErrn.
 
Demnach am nechst ver wichenen Freytag von E. E. und Hochwei-
sen Rathe mir Endes unterschriebenen durch einen Anknecht ein
mündlich Decret zuentbothen worden: ich solte mich derer mit denen
HErrn Stud. Theol. bißhero gehabten Collegiorum biß zu Außtrag der
Haupt-sache enthalten; Und denn dieses Decret (quod tu salvo Dnn.
Concipientium respectu dictum esto) menon vitato, nec audito, neo
convicto; welches doch alle bürgerliche und natürliche Rechte erfodern,
abgefaßet worden, und dahero ich mich ex capite nullitatii höchst
graviret befinde, auch nicht abzusehen, wie man dißfals, nach dem
zumahlen jüngsthin etliche 30 Studiosi Theologiae a jurisdictione
Academica bey des HErrn Rectoris HochAdl. Magnificentz bereits gehö-
rigen Schutz gesuchet, die HErrn Studiosos, auch mich übereilen, und decre-
tiren mögen, in mehrern Betracht, da der Herr Senior Ministerii,
als Prof: August: Confessionis mit deßen permission dem her-
gebrachten Stylo gemäß von unterschiedlichen Geistlichen bißhero der-
gleichen Collegia Theologica den Studiosis zum besten gehalten worden,
zuvor nicht vernommen, sondern auf bloß ungegründetes Angeben
ab executione verfahren worden; Als protestire hiermit Solenissi-
me wieder obiges Decretum, und deßen nullitaten provocire zu
gleich an Höhern unpartheyischen Schutz wieder so thane notoriam in jus-
titiam, und Zwar an Hiesige Hochlöbl. Chur Maintz. Regierung,
wo selbst ich mehr gedachtes wiederrechtl. Verfahren unterthä-
nig vorzustellen nichtunterlaßen, und unpartheyisch. Justitz.
Dißfals mir verfügen zulaßen gehorsamst suchen werde. Wel-
che protestation und provocation ich binnen legalischer
Frist zu meiner Verwahrung hiemit interponiren auch
unter dienstl. gebethen haben wollen, dieselbige ad pro
tocollum zur Nachricht hochgeneigt bringen zu laßen, verhar-
re.
Ew. Hochw. Wohlweißheiten
und Herrligkk.
Dienstschuldigster
M. Aug: Herm. Francke S. Aug. Diac.
Inscriptio
Erffurth den 13 Jul:
1691.
 

[Transkription: Erik Liebscher
Kollationierung: Karsten Hommel]