trat Herr P. Tranberg vor den Altar, foderte meine
Schrifften und ließ die Herren Vorsteher, Ältesten und
übrige anwesende Glieder der kleinen Lutherischen
Gemeine vortreten und las ab: 1, des S.T. Herrn Hofpr.
Ziegenhagens Schreiben und Beruf: 2, mein Testi-
monium Ordinationis von Leipzig. 3, meine Matricul
und Testimonium von der Göttingischen Universiaet
und 4, das Recepisse von den Vorstehern und Ältesten
der Gemeinen in Neuhannover und Providence, und
erklärte Ihnen das Gantze in der Englischen Sprache,
weil Ihm das Deutsche nicht so geläufig war. Darauf
sagte //er// weiter: es wäre in der Evangelisch-lutherischen
Kirche folgende Ordnung nemlich: Sie nämen keinen
ins Predigt-Amt, er müste denn einen rechtmäßigen
Beruf und Ordinations-Schein haben, sonst rißen
allerlei schädliche Unordnungen ein. Sie möchten sich
anjetzo nun deutlich erklären: ob sie meinen Be-
ruf und Ordination als rechtmäßig erkenneten?
Die Herren Älteste und einige andere antworteten,
Sie hätten so wohl Recht und Teil an meinem Beruf und
Sendung als die Gemeinen in Neuhannover und
Neuprovidence. Herr Koch erwiederte: Sie hätten ja den