absonderlich, da in den Oster Feyer Tagen einer sehr verwundet worden,
hat sich die beleidigte partie an den Pfingst-Feyertagen wieder an den
beleidigter gerochen, und ihn in Stadt Halle gefährlich verwundet, und
sehr übel zugerichtet. Ich habe den letzten Feyertag in der Früh-Predigt
wider solche unordnung geeiffert, wie ich auch vorher am Mittwochen in
der Bußpredigt dafür herzlich gewarnet. Inzwischen sind viele
Klagen gehöret worden, daß man die wirthe umb ihre Nahrung bringen
wolte. Es ist von langer Zeit gebräuchlich gewesen bey
der Gemeinde zu Glaucha, daß am H. Trinitatis Tage die RichtHer-
ren ihr Regiment abgewechselt, und nachmittage die Kirchrechnung in der
öffentlichen Kirche für der gantzen Gemeinde abgeleget worden, da-
zu denn ein Tisch in die Kirche gesezet worden etc. solches hat frühe
müßen abgekündigt werden, daß auch umb deßwillen die Nachmittags-
Predigt solte ausgesezet seyn. Da ich solche Verordnung in dem Kirchen buche
gelesen, ist es mir recht zu hertzen gegangen, habe aber nicht gewust,
wie der Sache ohne größeren unfug bey zu kommen wäre; habe es
aber Gott in meinem Gebeth fürgetragen, daß er micht dißfals nicht
wolte in Versuchung fallen laßen, daß ich nichts mit schwehren Gewißen
thun möchte. welches Gott in gnaden erhöret, und es ohne mein angeben
denen Consistorialibus ins Hertz gegeben, daß sie von freyen stücken eine
verordnung gemachet, daß dergleichen nie auf einen Sontag mehr solle
fürgenommen werden, welches doch so viele Jahre gantz ungehindert ist ge-
halten worden. Gott sey gelobet, der unser Gebeth nicht verschmähet.
Am Sontage Rogate haben sich zum ersten mahl proclamiren laßen
Gottfried Hillmann Gürtler aus Halle, mit Maria Elisabeth
Schreiberin, welche im Consistorio angehalten, daß ihnen sich zu Glaucha
durch einen Prediger in der Stadt privatim ehelich trauen zu laßen
verstattet werden möchte. Hierauf ist nun (ohne meinem Vorbewust,
daß sie darumb angehalten) die privat Copulation verstattet, aber mir
dieselbe als Predigern zu Glauche, da die Braut und die Hochzeit gewesen,
solche zu verrichten injungiret worden, laut des Rescripts so
sub No [...] beygeleget ist.


[Abschrift der Edition in Beiträge zur Geschichte August Hermann Francke's. Enthaltend den Briefwechsel Francke's und Spener's. Hrsg. v. Gustav Kramer. Halle 1861, S. 153-192.
Kollationiert von Jürgen Gröschl]