Halle. 1715.
1) d. 12. Mart. beschloß Freylingh. in Glaucha d
Catechismus-Examen von 11-12., u. nam von
seinen Kindern Abschied, welche mit vielen
Thränen weg gingen.
Diar. Fr. d. 13. Mart. no. 2.
2.) d. 19. Mart. Heineccius //u. Schumann// gegen Fr. //v. d. letzten Pasquill// er wäre zwar
der Meynung gewesen, daß man es ruhen ließe:
weil man aber besorgen möchte, daß der Thäter
(welchen sie hielten daß es Adj. Hübner wäre) insolen-
ter würde, wolten sie ihm die Cantzel verbiethen:
wäre er aber unschuldig, so müßte er sich purgi-
ren.
Fr. gab den Rath: sie möchten mit dem Vater reden,
u. sehen, ob der es von seinen Kindern herausbringen
könte, da sie dann noch leidlicher davon kommen
würden. //seine Söhne hätten es obgeschrieben
wären aber nicht autor.//
Da Hübner Prof:em besuchte, sagte ihm Fr. wie er mit
Pastorib. geredet u. wiese sie zu ihm, damit eine in-
genere confessio heraus käme.
Diar Fr.