Den 16.ten Aug. 1724.
1. Brief von dem Herrn Grafen
〈Gevatter-Brief von dem Herrn Gr.〉〈
dorff im Voigtlande, worin mich
derselbe u. deßen Frau Gemahlin,
Erdmuth Dorothea, geb. Gräffin
Reußin von Plauen p zu ihrem
jungen Herrn Graffen zum Tauff-
Zeugen erbethen den 9.ten Aug. 1724.
〈Brief an - 〉2. Geschrieben an den Herrn G. Chr.
v. Burgsdorff. Hohen-Ziethen.
3. Gesprochen mit dem Herrn
〈Gesprochen mit - 〉Huttero, Transylvano.
- Herrn Past. Schultzen von
1. Brief von dem Herrn Grafen
〈Gevatter-Brief von dem Herrn Gr.〉〈
〉Zinzendorf. vom Schloß Ebers-Zinzendorff.
dorff im Voigtlande, worin mich
derselbe u. deßen Frau Gemahlin,
Erdmuth Dorothea, geb. Gräffin
Reußin von Plauen p zu ihrem
jungen Herrn Graffen zum Tauff-
Zeugen erbethen den 9.ten Aug. 1724.
〈Brief an - 〉2. Geschrieben an den Herrn G. Chr.
v. Burgsdorff. Hohen-Ziethen.
3. Gesprochen mit dem Herrn
〈Gesprochen mit - 〉Huttero, Transylvano.
- Herrn Past. Schultzen von
Altona.
〈Ankunft d. Fürst. von Cöthen zu〉〈
meldete heute frühe nach 7 Uhr,
daß die Fürstin von Niemb.
sey von Weimar wieder zurück
u. zu Giebgenstein ankommen,
zu welcher sie hinaus gefordert
wäre.
5. Brief von d. Fräulein v. Denstädt,
〈Brief von - 〉die bey d. Fürstin von Niemb.
ist. Giebgenstein.
〈Die Singstunde.〉6. Habe von 5 bis 6 die Singst.
gehalten über Act. 5, 1-11.
7. Nach derselben gesprochen mit dem Herrn
〈Gesprochen mit - 〉Bar. von Söhlenthal, u. mit dem Herrn Haupt-
mann List, it. mit d. Cammerherrin von
Bodenhausen, die sich auf einen Stuhl hinein
tragen laßen.
〉4. Die ältere Fräulein von DenstädtGiebgenstein.
meldete heute frühe nach 7 Uhr,
daß die Fürstin von Niemb.
sey von Weimar wieder zurück
u. zu Giebgenstein ankommen,
zu welcher sie hinaus gefordert
wäre.
5. Brief von d. Fräulein v. Denstädt,
〈Brief von - 〉die bey d. Fürstin von Niemb.
ist. Giebgenstein.
〈Die Singstunde.〉6. Habe von 5 bis 6 die Singst.
gehalten über Act. 5, 1-11.
7. Nach derselben gesprochen mit dem Herrn
〈Gesprochen mit - 〉Bar. von Söhlenthal, u. mit dem Herrn Haupt-
mann List, it. mit d. Cammerherrin von
Bodenhausen, die sich auf einen Stuhl hinein
tragen laßen.