Nr. 51 A.H. Fmncke au Ph.J. Später 24. 9. 1692 1 99 51. A.H. Francke an Ph.J. Spener Glaucha, 24. September 1692 Inhalt Berichtet von erneutem Verhör mit Albrecht Christian Rotth vor dem Konsistorium. Rotth hat den Arrest verlassen. — Johann Benedikt (II.) Carpzov soll Leipziger Pfingstprogramm ver¬ teidigen wollen. Überlieferung A: AFSt/H D 88: 35 D: Weiske 1, 115 Theurester Vater in Christo, Mein jüngstes Schreiben 1 , da ich berichtet was am Montage vor dem Consijstorio] zwischen mir und M. Rothen 2 passiret 3 , wird verhoffent- lich bestellet seyn. Nach eingelangten [Churfürstlichen] rescript 4 sind wir am Donnerst[ag] 3 wieder vorgefordert worden 6 , da ich mich, nach einiger wegerung mich tumultuarie mit ihm einzulassen, dahin erkläret, meine gravamina über seine Schrifft 7 , welche ich als nur die fürnemsten Un- warheiten ausgezeichnet, zu übergeben, daß es Ihme communiciret werde, und sind dieselben, welche ich eingegeben, hiebey. Der Arrest ist ihm auch vom consistorio nicht relaxiret worden, er ist aber nachmittags am Donners¬ tage dennoch fortgezogen. 8 Was man nun ferner thun werde muß ich Gott befehlen. Gewiß wäre es wohl menschlichem ansehen nach sehr gut, daß diese Sache fein gründlich ausgemachet würde, damit vielen lästerern das Maul könnte gestopfFet werden 9 . Der Herr aber wird die warheit dennoch ans Licht bringen. 3 Consi[storio]: cj. 4 [Churfürstlichen]: cj (Papierausriß). 1 Franckes Brief vom 20.9.1692 (Brief Nr. 50). 2 Albrecht Christian Rotth (s. Brief Nr. 36, Anm. 12). 3 Verhör vom 19.9.1692 (s. Brief Nr. 50, Z. 30-53). 4 Das kurfürstliche Reskript vom 16.9. war am 20.9.1692 eingetroffen (AFSt/H D 92: 47f-g; A 108: 14 [Abschrift]). 5 22.9.1692. 6 Das Protokoll des Verhörs vom 22.9.1692 im AFSt/H D 92: 49-50; A108: 15 [Abschrift]. 7 Francke, Kurzer Entwurf (s. Brief Nr. 50, Anm. 20) zu Rotths Eilfertigem Bedenken (s. Brief Nr. 36, Anm. 13). 8 Rotth hatte dem Kurfürsten am 22.9. schriftlich mitgeteilt, daß er den Arrest verlasse, weil er am 25.9. (18. So.n.Tr.) in Leipzig seine Antrittspredigt zu halten habe (AFSt/H D 92: 64-65; A 108: 20a [Abschrift]). 9 Zu dieser Formulierung im Kontext der Streitliteratur um den Pietismus vgl. Giorl, 114-123. |