Nr. 84 Ph.J. Spener an A.H. Francke 3.6.1693 313 84. Ph.J. Spener an A.H. Francke Berlin, 03. Juni 1693 Inhalt Weiß keinen Rat im Umgang mit Studenten, die sich zu große Freiheit nehmen. Schriftliche Bezeugung der Unschuld Franckes und Breithaupts ist vor allem angesichts bevorstehenden Besuchs des Kurfürsten in Halle notwendig. Auch Auftreten von Adelheid Sybille Schwarz hat langwierige Konsequenzen für Halle und Leipzig. Empfiehlt Heinrich Rüdiger von Ilgen, [Christoph Ulrich] von Bonin und [Johann] von der Lühe als weitere Kontaktpersonen in Berlin. — Breithaupt soll Samuel Stryck jetzt nicht widerlegen. Überlieferung A: AFSt/H A 125: 36 D: Kramer, Beiträge, 302-303 Von unsrem zur rechten des Vaters sitzenden Heiland Jesu gnade, reiches maaß seines H. Geistes und mächtigen beystand wider alle höhen, die sich erheben! In demselben hertzlich geliebter Bruder, wehrter Herr. Das letzte kurtze', so Herrn Heilern 2 solte anvertraut gewesen sein, derselbe aber sich bey mir nicht gemeldet, das also nichts von ihm weiß, alß das seinen nahmen in dem brieff gesehen, habe empfangen. Die sorge, davon neulich gemeldet wird, derselbe nicht anders alß eine frucht redlicher u. treuer liebe ansehen, der grund aber selbs u. das urtheil war nicht mein, sondern einiger freunde 3 , welche gewiß auch geliebten Bruder von grund der seelen lieben: und ist auffs wenigste soviel unleugbar, das das meiste, so dem guten hindernus gemacht, von studiosis herkommt, die sich in zugroße freyheit gesetzet: ob aber und wie sie in genauren schrancken gehalten werden können, bekenne ich selbs, das ichs nicht weiß, u. erfahre gnug, das man manchmal gern etwas anders haben wolte, aber es nicht dahin bringen kan. Ich sorge wir werden hier auch mit einigen studiosis unser leiden bekommen: doch sprechen wir zu was wir könen, und werden auch nicht nachlaßen bey aller gelegenheit unsre displicenz zubezeugen. 16 studiosis ] + (hier). 1 Brief Franckes vom 24.5.1693 (Brief Nr. 83). 2 [Jakob Heüer (?)] (s. Brief Nr. 83, Anm. 1). 3 Es geht um das in Bezug auf die Ereignisse um Ernst Christoph Hochmann von Hochenau (s. Briefe Nr. 79, Anm. 17 und Nr. 81, Anm. 8) formulierte Urteil, daß man den Studenten zu früh zu große Freiheit gelassen habe (s. Briefe Nr. 82, Z. 14-27 und Nr. 83, Z. 13-22). |