Nr. 84 Ph.J. Spener an A.H. Francke 3.6.1693 313
84. Ph.J. Spener an A.H. Francke
Berlin, 03. Juni 1693
Inhalt
Weiß keinen Rat im Umgang mit Studenten, die sich zu große Freiheit nehmen. Schriftliche
Bezeugung der Unschuld Franckes und Breithaupts ist vor allem angesichts bevorstehenden
Besuchs des Kurfürsten in Halle notwendig. Auch Auftreten von Adelheid Sybille Schwarz
hat langwierige Konsequenzen für Halle und Leipzig. Empfiehlt Heinrich Rüdiger von Ilgen,
[Christoph Ulrich] von Bonin und [Johann] von der Lühe als weitere Kontaktpersonen in Berlin.
— Breithaupt soll Samuel Stryck jetzt nicht widerlegen.
Überlieferung
A: AFSt/H A 125: 36
D: Kramer, Beiträge, 302-303
Von unsrem zur rechten des Vaters sitzenden Heiland Jesu gnade, reiches
maaß seines H. Geistes und mächtigen beystand wider alle höhen, die sich
erheben!
In demselben hertzlich geliebter Bruder, wehrter Herr.
Das letzte kurtze', so Herrn Heilern 2 solte anvertraut gewesen sein, derselbe
aber sich bey mir nicht gemeldet, das also nichts von ihm weiß, alß das seinen
nahmen in dem brieff gesehen, habe empfangen. Die sorge, davon neulich
gemeldet wird, derselbe nicht anders alß eine frucht redlicher u. treuer liebe
ansehen, der grund aber selbs u. das urtheil war nicht mein, sondern einiger
freunde 3 , welche gewiß auch geliebten Bruder von grund der seelen lieben:
und ist auffs wenigste soviel unleugbar, das das meiste, so dem guten hindernus
gemacht, von studiosis herkommt, die sich in zugroße freyheit gesetzet: ob
aber und wie sie in genauren schrancken gehalten werden können, bekenne
ich selbs, das ichs nicht weiß, u. erfahre gnug, das man manchmal gern etwas
anders haben wolte, aber es nicht dahin bringen kan. Ich sorge wir werden
hier auch mit einigen studiosis unser leiden bekommen: doch sprechen wir
zu was wir könen, und werden auch nicht nachlaßen bey aller gelegenheit
unsre displicenz zubezeugen.
16 studiosis ] + (hier).
1 Brief Franckes vom 24.5.1693 (Brief Nr. 83).
2 [Jakob Heüer (?)] (s. Brief Nr. 83, Anm. 1).
3 Es geht um das in Bezug auf die Ereignisse um Ernst Christoph Hochmann von Hochenau
(s. Briefe Nr. 79, Anm. 17 und Nr. 81, Anm. 8) formulierte Urteil, daß man den Studenten zu
früh zu große Freiheit gelassen habe (s. Briefe Nr. 82, Z. 14-27 und Nr. 83, Z. 13-22).