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Demnach ohnlängst einige puncte und Fragen von der von E.E.V. und hochw.
Rathe angeordneten Commission dem WohlEhrwürdigen Ministerio zubeantworten
communiciret worden, darunter auch einige wieder meine Person gerichtet seyn möchten,
und zwar dergestalt, daß man das jenige, so man mich disfals zubeschuldigen scheinet,
und darüber ich noch im geringsten nicht gehöret noch vernommen worden, alß
außgemachet supponirt, auch Meinen Hochgeehrten Herrn Verurtheil gleichsam hie-
rüber erfordert, da doch in allen Göttl. und Weltl. Rechten heilsamlich verordnet
worden, daß man in dergleichen Fällen einen jeden auf die wieder ihn unge-
brachte Beschuldigungen und imputationes erst hören solle und müße, wolle
man nicht nullitates und wiederRechtl. Verfahren begehen, zumahlen dieses
eine wichtige und nicht etwa geringe Sache ist, Ergehet demnach
an Msss. mein dienstl. Bitten, sie belieben hochgeneigt bei sothaner Bewandnis,
da ich noch nicht im geringsten gehöret, noch mit meiner etwa habenden defension,
die mir nullo jure kan abgeschnitten werden, vernommen worden, obge-
dachte verlangte Beantwortung und gleichsam Verurtheil in suspenso zulaßen,
und einen Hochw. Rathe und commission dieses mein desiderium ohnschwer zuhinter-
bringen. Es heißet ja Joh. VII, 51 richtet auch unser Gesetz
einen Menschen, ehe man ihn erhöret, und erkennet, was der thut? Wiedri[gen-]
fals und da man diesem meinem in Rechten wohlgegründeten Suchen nicht
deferiren wolte; ich hiermit wieder alle nullitates, illegalitates und praepostera-
tiones solennissimé protestire und mir quaevis competentia juris remedia
reservire, verharrende
Meiner Hochgeehrten
Dienstw.
M. August Herm. Francke
 

Transkription: Erik Liebscher
Kollationierung: Karsten Hommel