Maßnahmen der Kirchenzucht in der Glauchaschen Gemeinde: Nichtzulassung notorischer Sünder zum Abendmahl; Unterrichtung der Gemeindeglieder in den Predigten; Entscheid über die Zulassung zur Beichte; A. H. Franckes Entscheidung, den Beichtpfennig für die Almosen-Kasse zu verwenden, jedoch Freistellung des Verfahrens für jeden Pastor; Empfehlung und Zusendung von Franckes Traktat "Vom Mißbrauch des Beichtstuhls".
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