Halle d. 4. Jan.
1701
Hochwolgeborner,
 
Gnädiger Herr,
 



Ich habe mit dem was ich wegen Herrn Voigten
geschrieben nichts intendiret, als
1) denen mancherley judiciis, die über
mich von unvorsichtigen gemüthern erge-
hen, als nehme man sich seines Nechsten nicht
in Liebe an, abzuhelffen. 2) in specie Herrn
Voigten und seiner frauen alle ursache
künfftig über mich zu klagen, dazu sie ohne
alle meine Verschulden schon den Anfang ge-
machet, zu benehmen. 3) auch sonst aller
christl. Pflicht auff die Weise ein genügen
zu thun. Ich dancke für die ausführl.
Nachricht damit ich zu steuer der Warheit
auff bedürffenden fall gegen wiedrige
ürtheile gefaßt seyn werde. Mein gemüth