Versicherung, dass die Rückkehr Moritz Wilhelms v. Sachsen-Zeitz zur protestantischen Konfession ausschließlich aus Gewissensgründen und nicht im Hinblick auf das Domstift Naumburg oder andere weltliche Güter geschehen sei; Erwartung der Entscheidung Augusts II. über den Besitz des Stiftterritoriums; Würdigung der Verdienste A. H. Franckes um die Rekonversion, der von seinen früheren separatistischen Auffassungen abgekommen sei, die allerdings zum damaligen Religionswechsel des Herzogs beigetragen haben könnten; bevorstehende Reise J. L. Zimmermanns zu Johann Wilhelm v. Sachsen-Eisenach und Erwartung einer Entscheidung des Adressaten [über eine nicht näher erklärte Angelegenheit].
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