Verfasst in Er-Form; Androhung und Eröffnung einer Untersuchung gegen G. F. Helmershausen wegen dessen Weigerung, Sonntag nachmittags die Hofkirche zu besuchen; Einspruch Wilhelm Ernsts v. Sachsen-Weimar in der Berufungsangelegenheit J. F. Hebenstreits nach Buttstädt; Kontroverse um die Predigten des neuen Mitarbeiters der Weimarer Stadtkirche.
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