!KKt.\ 122 Nr. 29 A.H. Francke an Pli.J. Später 9. 7. 1692 zu führen auffgeleget worden. 7 Dagegen ich protestiret, und appelliret, wie auch aus beylage zu sehen. 8 Kläger sind indessen mit einer spöttischen SchrifFt auffs neue einkommen , so ich gelesen, aber noch nicht copiam erhalten, haben unter andern auch gebeten um Freyheit einen andern beichtvater zu 25 erwehlen, welches ihnen auch vergönnet worden,'" mehr vielleicht, illis in- sciis zu meinem als zu ihrem besten. In eodem casu ist sonst beständig anders gesprochen worden. Meine predfigt] Dominica] 6. Trinitatis] werde künfftigen Montag anfan¬ gen hier drucken zu laßen", und bin gesonnen, consulto prius Breithfauptio] 30 Sie dem Churfürsten 12 zu dediciren. Hoffe gewiß der Herr werde es nicht ohne Seegen seyn laßen, wie es auch nicht ohne vielem Seegen gewesen, da sie abgeleget worden. Ich hoffe, man soll den druck nicht ehe erfahren, biß Sie ediret ist. Morgen werde communiciren, als habe heute zu meinen klägern den kirchvater 13 gesandt, und sie meiner unveränderten Liebe gegen sie ver- 35 sichern laßen, haben bescheidentlich geantwortet. Sonst sind wir hier Gott lob! auch nicht ohne vielen Seegen, hoffe bald einen ziemlichen catalogum feiner hertzen zu übersenden 14 , Sie ihrem lieben Gebet zu befehlen. Die beyden Jungfer Wolffm 15 beweisen sehr großen Ernst in ihrem Chri¬ stenthum, müßen auch von der argen weit viel Schmach deswegen leiden, 22 einer ] + (neuen). gen, danach Adliger Alvenslebischer Amtmann zu Erxleben; 1681 Kurfürstlich Brandenburgischer Obergeleitsmann zu Giebichenstein, 1685 Oberamtmann daselbst (Dreyhaupt 2, 594). 7 Ein entsprechendes Schreiben des Konsistoriums ist nicht überliefert. Zum Sachverhalt vgl. Brief Nr. 28, Anm. 6. 8 Der gegen Franckes Bitte vom 7.7.1692 (s. Anm. 4) erneuerte Befehl des Konsistoriums, Zeu¬ gen gegen ihn zu vernehmen, veranlaßte Francke bereits am 9.7.1692, seine „eventual=Appellation" an den Kurfürsten zu wiederholen und gegen die Entscheidung zu protestieren (Francke an das Konsistorium, 9.7.1692, GStA PK HA 1, Rep. 52, Nr. 130, Bl. 248 r [Abschrift]). 9 Klage Voglers und Naumanns (s. Anm. 5) vom 5.7.1692 (GStA PK aaO, Bl. 247 r [Abschrift]; vgl. Lotze, 62, Anm. 224). Darin erhoben sie weitere grundlegende Vorwürfe gegen Francke und baten — wie zuvor ihre Ehefrauen (s. Brief Nr. 28, Anm. 6) — nun ebenfalls darum, einen anderen Beichtvater aufsuchen zu dürfen. 10 Die entsprechende Mitteilung des Konsistoriums an Francke datiert vom 7.7.1692 (GStA PK, aaO, Bl. 247 v [Abschrift]). 11 S. Brief Nr. 28, Anm. 18. 12 Friedrich III. (I.) von Brandenburg (s. Brief Nr. 18, Anm. 11). 13 Wohl der Glauchaer Kirchvater Christian Münch (5.5.1627-16.10.1714) (Pfarrarchiv St. Georgen, Sterberegister 1702-1726, 102; Kramer, Beiträge, 175 [Tagebuch 8.2.1692]; A.H. Francke, Glauchische confirmirte und bestätigte Almosen=Ordnung, Halle 1697 [Francke- Bibliographie Nr. F 2.1], abgedruckt in: Fußstapfen, 142-152, hier: 148). - Die Kompetenz des Kirchvaters (auch: Altarmann, Kastenvorsteher, Kirchenvorsteher, Klingelherr) als Amt des Laien in der Gemeinde erstreckte sich üblicherweise auf die Verwaltung des Kirchenguts und die Armenpflege (S. Grundmann, Art. Kirchenverfassung VI., Geschichte der ev. Kirchenverfassung, RGG 3 3, 1570-1584, hier 1577). 14 Nicht überliefert. Ir> Sophia Tranquilla und Christiane Sophie Wolff (s. Brief Nr. 17, Anm. 43). |