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Nr. 117 Ph.J. Später an AH. Ftancke 10.3:1696
Manuscripto fertig ist, von einem Christlichen Juristen einige gantz kurtze
antwort auff beyligende fragen 11 , auß dero ich alsdann das mir nötige nehmen
könte, solte Herrn D. Thomasio 12 ein halb vierthel stund dran zu wenden
15 zugemuthet werden dörffen, so bitte nechst freundlichem grüß ihn darum
zu ersuchen. Es ist zu trucken noch nicht angefangen, dörffte aber auch
nicht lange verziehen. 13 Einlage 14 bitte auch Herrn M. Antonio 15 mit dinst-
lichem grüß, und freundlicher bitte ferner bestellung, weil ich sonst nicht
weiß, wo man an die person kommen kan, zustellen zulaßen. So hätte auch
20 eine freundliche bitte, wo ein exemplar noch vorhanden wäre von der vor
etzlichen jähren gegen das pfingstprogramma 16 heraußgegebenen apologia 17 ,
mich damit zuerfreuen: kan es hier nicht kriegen, und muß um das meinige
gekommen sein.
Wegen des duel edicts 18 habe gestern mit Herrn gehfeimenj R[ath] von
25 Reetz 19 geredet, u. vernommen daß mit der resolution mit fleiß gewartet
werde, weil jetzo dergleichen fälle vorhanden: da es hart sein würde, rigorose
exempel zu statuiren, ehe die publication des rigoris geschehe. 20 Aber es wer¬
de, wo diese casus expediret in futurum Verordnung in gebührender schärffe
12 /gantz kurtze/.
1 ' Nicht überliefert. — Zwei Paragraphen der „Gewissensriige" betreffen juristische Fragen,
in denen sich Spener von Thomasius Rat erbeten haben kann: Zum einen weist er nach, daß
Diffamierung nicht nur nach göttlichem, sondern auch nach weltlichem Recht strafbar sei (§ 12,
S. 14f). Zum anderen erklärt Spener Schelwigs Itinerarium für ein „libellus famosus" oder für
„injuria scripta" (S. 17), weil es „pro notoriis" erkläre, was keineswegs bewiesen sei (§ 16, S. 16f;
vgl. Brief Nr. 118, Z. 7-9).
12 Christian Thomasius (s. Brief Nr. 8, Anm. 20).
13 Die Vorrede datiert vom 4.4.1696.
14 Nicht ermittelt.
Augustin Anton war am 4.3.1696 zum Magister phil. promoviert worden (s. Brief Nr. 114,
Anm. 28).
16 J.B. Carpzov, Rector Acadenüae Lipsiensis Festum pentecostes pie celebrandum intimat,
Leipzig 1691.
17 A.H. Francke, Abgenötigte Fürstellung (s. Brief Nr. 12, Anm. 15).
18 S. Brief Nr. 107, Z. 27-30 und Anm. 20.
19 Johann Friedrich von Rhetz (s. Brief Nr. 86, Anm. 10).
20 Vom 8.2.1696 datiert ein bei den Kuratoren und dem Kurfürsten eingegangenes Votum
der theol. Fakultät mit dem Anliegen einer schärferen Duellverordnung (GStA PK HA I, Rep.
52, Nr. 159 N 7, 1693-1708, Bl. 565-571; UA Rep. 27, Nr. 1217 [Acta die Verbeßerung der
Disciplin bey der Universitaet betreffend], Nr. 11 [Entwürfe]). Das vom 24.3. datierende Ant¬
wortschreiben des Kurfürsten an die theol. Fakultät enthält aber lediglich den Hinweis, daß eine
Anweisung zur besseren Einhaltung der geltenden Duellverordnung (s. Anm. 18) an die Univer¬
sität gesandt worden sei (UA, aaO, Nr. 12; GStA PK, aaO, Bl. 560. 564 [Entwürfe|). Aus einem
Brief Paul Antons (s. Brief Nr. 110, Anm. 64) an Spener vom 27.3.1696 geht hervor, daß in dem
am 26.3. gehaltenen Konzil ein Schreiben der Oberkuratoren mit Erinnerungen „pro pace inter
Professores" eintraf. Dieses habe sich auf „stachlichte vota [...] occasione der im Februario einge¬
schickten schrifftlichen votorum wegen des duell=edicti" bezogen (Anton an Spener, 27.3.1696,
AFSt/H D 66: 3110-