626 Nr. 174 A.H. Francke an Ph.J. Später 5.8.1699 174. A.H. Francke an Ph.J. Spener Halle, 05. August 1699 Inhalt Sendet seine Darstellung der Auseinandersetzung mit dem Stadtministerium in der Hoffnung auf ein Eingreifen des Kurfürsten. Uberlieferung A: AFSt/H D 88: 174 D: Weiske 2, 34 Halle den 5. Aug. 99. Immanuel! Mein theurester Vater in dem Herrn, Hiemit übersende ich speciem facti 1 , ich habe es zugleich sauber geschrie¬ ben an den Herrn Geh[eimen] R[ath] von Fuchß gesendet 2 . Ich bitte doch die Wichtigkeit solcher umstände zu erwegen, und Seiner Excellfenz] 3 vorzustellen. Verum est, ich habe eher zu wenig als zu viel gethan. Indessen hat die boßheit so viel vermocht, daß wol 20 Eyde, dem Verlaut nach da¬ rüber geschehen 4 , und ich bin im gantzen lande auffs schändlichste deswegen 1 Gemeint ist wohl die von den Professoren der Theologie abgefaßte und an den Kurfürsten adressierte „relation", „was zwischen so genanten Pietisten und dem Stadt=Ministerio hieselbst vor religions=Zwisten wegen Vergebung der Sünden p. entstanden seyn sollen" (GStA PK HA [, Rep. 52, Nr. 159b, 1531-1699, Bl. 1-2, Zitat Bl. l r ; UA Rep. 27, Nr. 1080, unpag. [Entwurf]). Den größeren Teil dieses Schreibens bildet Franckes Bericht von seinen Auseinandersetzungen mit dem Stadtministerium seit dem Frühjahr 1699 (GStA PK, aaO, Bl. l v —2'). Das Anliegen des Briefes ist es, da „diese Sache annoch für dem Consistorio hanget", daß sich der Kurfürst „mit dero höchsten autorität interponiren" und die Sache untersuchen lassen möge, damit sie bald geklärt werde (GStA PK, aaO, Bl. 2 V ). Das Schreiben markiert den Versuch, die Angelegenheit der Jurisdiktion des Konsistoriums zu entziehen, denn dieses wartete noch auf die am 13.7.1699 eingeforderte Stellungnahme Franckes zur Klage des Stadtministeriums vom 2.6.1699 (s. Brief Nr. 172, Anm. 16). Dem Konsistorium antwortete Francke erst am 17.8.1699, als seine Reise nach Berlin (s. Brief Nr. 175, Anm. 5) fest- und unmittelbar bevorstand: Er lehnte die Stellung¬ nahme weiterhin ab und betonte zudem, daß er die Originalakten der bisherigen Auseinander¬ setzung vorerst nicht aus der Hand gebe (UA Rep. 27, Nr. 1081, Bl. 78; AFSt/H A 107: 50 [Abschrift]). Am Tag seiner Abreise nach Berlin (21.8.) gab er die Akten nach Fertigstellung mindestens zweier, am 19.8.1699 von dem Notar Georg Hennings beglaubigter Abschriften (vgl. AFSt/H D 79: 104; A 107: 47 v ) dann doch an das Konsistorium zurück (vgl. die entsprechende Notiz im UA Rep. 27, Nr. 1081, Bl. 76). 2 Möglicherweise handelt es sich bei dem im GStA PK überlieferten Exemplar des Schreibens vom 3.8.1699 (s. Anm. 1) um die hier erwähnte, an Paul von Fuchs (s. Brief Nr. 95, Anm. 4) gesandte Kopie. 3 Wohl Paul von Fuchs (s. Anm. 2). 4 Zum Vorgang wurde nichts ermittelt. |