826 Nr. 245 Ph.J. Speneran [A.H. Francke] 13. 8. 1701
245. Ph.J. Spener an [A.H. Francke]
Berlin, 13. August 1701
Inhalt
Hat wegen der Vorgänge bei Johann Hieronymus Wieglebs Examen an Paul von Fuchs ge¬
schrieben. Bittet um Informationen über den Fortgang der Angelegenheit.
Überlieferung
A: AFSt/H A 125: 127
D: Krämer, Beiträge, 472f
Was wegen Herrn M. Wigelebens 2 examinis vorgegangen 3 habe auß
Herrn D. Fischers 4 u. Herrn D. Breithaupts 5 (dem es zu referiren und ihn
freundlich zu grüßen bitte) schreiben 6 an Herrn geh[eimen] R[ath] von
Fuchs 7 (der nun auff Sfeiner] K[öniglichen] M[ajestät] 8 befehl den titul Baron
annimmt, und jetzt bey dem König in der alten Marek ist) geschrieben. 9 Ich
hoffe, die offenbahre unbillichkeit Herrn Vicecfanzler] Stößers 10 solle dem
1 Der Anfang des Briefes ist weggeschnitten.
2 Johann Hieronymus Wiegleb (s. Brief Nr. 8, Anm. 15).
3 S. Anm. 9.
4 Johann Fischer (s. Brief Nr. 116, Anm. 52).
3 Joachim Justus Breithaupt (s. Brief Nr. 7, Anm. 36).
6 Brief Fischers an Spener vom 6.8.1701 (AFSt/H D 88: 278f). Ein entsprechendes Schreiben
Breithaupts ist nicht überliefert.
7 Paul von Fuchs (s. Brief Nr. 95, Anm. 4).
8 Friedrich III. (I.) von Brandenburg (s. Brief Nr. 18, Anm. 11).
9 In seinem Schreiben an von Fuchs vom 13.8.1701 berichtet Spener ausführlich von den
Vorgängen bei Wieglebs Examen (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 130, 1691-1762, Bl. 145f).
Demnach war nach der Probepredigt Wieglebs als Diakon in Glaucha (24.7.) für den 4.8.1701
das Examen angesetzt worden, wovon Wiegleb jedoch erst am Abend zuvor informiert worden
war (Bl. 145 r ). Statt ein übliches Examen durchzuführen, wurde aber die Frage aufgeworfen, „ob
es recht, immediate ad Serenissimum zugehen, und eine amtsbedienung außzubitten, auch ob
in solcher eines göttlichen beruffs sich getrösten könte?" (ebd.) Von Stößer (s. Anm. 10) habe
hinzugefugt, daß — da der König die gesamte Verwaltung in weltlichen und geistlichen Sachen
der Regierung übertragen habe — diejenigen, die „ohne mediation der regirung und Consistorii
berufen würden", „nicht anders als Schleicher anzusehen" seien und „in ihrem gewißen eines
wahren beruffs nicht versichert sein" könnten (ebd.). Zudem wurde vorgebracht, daß Francke
das Jus episcopale des Königs verletzt habe, indem er Wiegleb zum Schulrektor berief, ohne die
Konfirmation durch das Konsistorium abzuwarten (Bl. 145 v ). — Trotz der vor allem von Fischer
vertretenen Gegenargumente wurde Wiegleb an diesem Tag weder examiniert noch zum Rektor
berufen. Spener schreibt an von Fuchs mit dem Anliegen, eine positive Antwort auf eine mögliche
Anfrage des Konsistoriums wegen Wieglebs Zulassung zu Examen und Diakonat zu erwirken
(ebd.). Er betont, daß die Argumente der Regierung nur ein Vorwand seien, „Francke wehe zu
thun" (Bl. 146').
10 Gottfried Stößer von Lilienfeld (s. Brief Nr. 141, Anm. 10). Zur Rolle von Stößers s.
Anm. 9.