Bestätigung der Berufung A. H. Franckes zum Pastor von Sankt Ulrich und der Wahl von Johann Anastasius Freylinghausen zu seinem Adjunkt; Verpflichtung Franckes, dem Adjunkt freie Wohnung im Pfarrhaus und freien Unterhalt zu gewähren; Versprechen Franckes sowohl die Amts- sowie Sonn- und Festtagspredigten als auch die Sonntagskatechisationen persönlich zu halten; Aufzählung der Amtsverrichtungen des Adjunkts; Bezug der Pfarrwohnung zunächst von Francke allein, ohne seine Familie.
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