Auf gnädigsten Fürstl. Befehl/ theils aus anderen zusam[m]en getragen/ und in diese bequeme Form gebracht/Daß sich auch andere/ und sonderlich Christliche Haus-Väter und Haus-Mütter/ derselben nützlich gebrauchen mögen
Nebst einer kurtzen Anweisung/ wie solches recht zu gebrauchen/ daß die Kinder in sehr kurtzer Zeit zu einer Fertigkeit im lesen können gebracht werden ...
Franckfurth ; Leipzig : [Verlag nicht ermittelbar], 1705
Nebst einem Anhang der nöthigsten Definitionen und fürnehmsten Sprüche aus dem Compendio Hutteri : Auf geschehene Verordnung/ absonderlich vor die Evangel. Budißinische Schule und deren untersten Claßen auffgesetzet
Willisch, Johann ; Richter, Andreas
Bautzen : verlegts Johann Wilisch ; [Bautzen] : druckts Andreas Richter, 1706
Darinnen der Lehr-begierigen Jugend gezeiget wird/ wie sie nicht allein vor sich selbst einen reinen und wohlklingenden Verß verfertigen/ sondern auch anderer Arbeit glücklich imitiren/ und sich dadurch ... verbeßern möge
Tiemeroth, Johann Heinrich ; Müller, Georg Heinrich