Kurtze und deutliche Nachricht / In welcher Verfassung Die zu Glaucha an Halle Beydes zur Erziehung der Jugend / und zur Aufnehmung / Auch nöthiger Verpflegung der Dürftigen gemachte Anstalten Sich ietziger Zeit im Julio 1709. befinden / zu künftiger VII.Fortsetzung vorläuftig ertheilet von August Hermann Francken / S.Theol.Prof.und Past. zu S.Ulrich / wie auch des hiesigen Gymnasii Scholarcha. HALLE / Im Wäysen=Hause MDXVIII.