Nr. 87 PhJ. Speneran A.H. Framkc 23. U. 1693

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Wie dieser postmeister sehr Christlich ist, so solle auch solches hauß der­gleichen zeugnus haben: daher sie gern mit einem tüchtigen, aber in der lehr unanstößigen, subjecto möchte versorget wißen: bitte also so denselben als Herrn D. Breithaupten dienstlich, darauff bedacht zu sein, ob wir von Halle so auß einen, mit dem man bestehen möchte, bekommen könten: mir wäre es sehr lieb, wenn ich bald nachricht davon erhalten möchte. Wormit göttlicher treuen obhut hertzlich erlaßende und zu vorstehendem fest göttliche gnade, freude, trost und reiche krafft des H. Geistes das Evangelium mit nachtruck zupredigen anwünschende verbleibe 85

Meines HochgeEhrten Herrn u. gel[iebten] Bruders zu gebet und liebe williger

Ph[ilipp] Jfacob] Spener, D. Mppria Berlin den 23. Xbr. 1693.

Herrn D. Breithaupten grüße ich auch hertzlich. 90

Morgen wird von der Cantzel verkündigt, das wer das gottlose büchlin Concordia rationis et fidei 31 habe, die exemplaria einliffern solle, bey straff 500 thaler, wer eines behalten oder wider kauffen würde. Der Churfürst 32 ist in großem eiffer gegen den tractat: auch der autor gehfeimer] Secr[etarius] Stoschius 33 bereits deswegen suspendiret: trucker u. buchdiener gefangen. 34 95 Sollen atheistische sowol alß Socinianische dinge darinen sein.

31 F.W. Stosch, Concordia Rationis et Fidei sive Harmonia Philosophiae Moralis et Religionis Christianae, Amsterdam 1692 (Ndr. Stuttgart-Bad Canstatt 1992). Zur Problematik des Buches s. Anm. 34.

32 Friedrich III. (I.) von Brandenburg (s. Brief Nr. 18, Anm. 11).

33 Friedrich Wilhelm von Stosch (25.12.1646-20.8.1707), geb. in Berlin; 1666 Studium in Frankfurt/Oder; Geheimer Sekretär in Berlin; 1693 wegen Publikation der Concordia Rationis et Fidei (s. Anm. 31) vom Amt suspendiert (s. Anm. 34) und inhaftiert; 1694 Verbrennung und Widerruf der Schrift; vor 1701 Rehabilitierung und Beförderung zum kurbrandenburgischen Hofrat und Geheimen Staatssekretär, 1701 geadelt (DBA 1235, 182-187; ADB 36, 463; Jöcher 4, 861f [mit falscher Vornamensangabe: Johann Friedrich]; Zedier 40, 452; Matrikel Frankfurt/ Oder 2, 112; D. DÖRING, Frühaufklärung und obrigkeitliche Zensur in Brandenburg: Friedrich Wilhelm Stosch und das Verfahren gegen sein BuchConcordia rationis et fidei", Berlin 1995, 23. 32. 36f; AFSt/H F 14 b :2).

34 Die Abkündigung von den Kanzeln, die in einem kurfürstlichen Dekret vom 22.12. an­geordnet worden war und am 24.12. tatsächlich erfolgte, war das Ergebnis von Verhören, die wegen des Buches im Dezember in Berlin stattgefunden hatten. Die Schrift hatte Anstoß erregt, weil sie beeinflußt von Spinozas Substanzbegriff und Ethik Christentum und Naturgesetz gleichsetzt, obwohl darin keine stringente Systematik entfaltet wird. Die Verhöre ergaben, daß das Buch von Maria Catharina Runge, der Witwe des 1681 verstorbenen Christoph Runge (vgl. ADB 29, 681), in Berlin gedruckt und von Jeremias Schrey (s. Brief Nr. 45, Anm. 7) mit dessen Schwiegersohn Johann Christoph Hartmann und dem Ladenjungen Paul Kietz vertrieben worden war. - Stosch selbst war wohl schon vor dem 15.12. amtsenthoben und inhaftiert worden; zu der gegen ihn eingesetzten Untersuchungskommission gehörte auch Spener. Stosch widerrief das im Frühjahr 1694 auf dem Schloßplatz in Berlin verbrannte Buch am 17.3.1694; am 20.5. wurde der Widerruf von den Kanzeln öffentlich bekanntgegeben (zum gesamten Vorgang vgl. Döring,