Nr. 94 A.H. Francke an Ph.J. Spener 27. Iis 169,4 347
94. A.H. Francke an Ph.J. Spener
Glaucha, 27. November 1694
Inhalt
Will um Professorengehalt und Johann Anastasius Freylinghausen als Adjunkten bitten. — Beichtvermahnung ist vom Konsistorium gebilligt. — Zufriedenheit in der Ehe.
Überlieferung
A: AFSt/H A 125: 143
D: Kramer, Beiträge, 315-317
Glauche an Halle den 27. 9br. A[nno] d[omini] 1694. Mein theurester Vater in Christo dem Herrn,
Nachdem mich Gott eine Zeit hero mit einiger Unpäßlichkeit beleget hat der wehrteste Herr D. Breithaupt 1 daher aus hertzlicher Liebe Gelegenheit genommen, mit mir zu überlegen, ob es nicht solte zu erhalten seyn, daß mir in Pastoratu ein Adjunctus gegeben würde. Nun wird sich M[ein] Geliebter Vater erinnern, daß ich schon einmahl in Schreiben davon Meldung gethan 2 , daß aber fürnemlich demselben im Wege gestanden, daß man sich befahren müste, es würde ein solcher adjungiret, davon man mehr Verdruß, als Erleichterung im Amte hätte. Welches mich dann auch biß dahero zurücke gehalten, nicht weitere reflexion darauff zu machen. Jetzo aber faße ich die Hoffnung, und das Vertrawen zu der hertzlenckenden Krafft Gottes 3 , Er werde in allem einen erwünschten Außgang verleyhen. Habe es aber zuvor abermahls mit meinem theuresten Vater in Rath stellen wollen, ob derselbe es für gut ansehe, daß ich theils von meiner bißherigen unpäßligkeit, theils von dem jüngsten Churfürstlichen Rescfript] vom 12. 9br., darinnen mir ausdrückt [ich] versprochen worden, daß man ehestens wegen meiner salarirung ratione Professionis versehung thun wolle 4 , Gelegenheit nehme, so wol nach solchem gütigen erbieten, umb meine salarirung, als auch um adjungirung eines frommen und gelehrten Studiosi in Pastoratu, dazu ich
1 9br. ] Oct.: D. 6 M[ein] ] -D.
1 Joachim Justus Breithaupt (s. Brief Nr. 7, Anm. 36).
2 S. Franckes Brief vom 16.5.1693 (Brief Nr. 81, Z. 4-18).
3 Vgl. Ps 33,15.
4 Kurfürstliches Reskript vom 12.11.1694 (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 159 N 1, 1531, 1690-1698, Bl. 280-285) - Francke erhielt erst ab 1696 ein Professorengehalt (vgl. Kramer 1, 179).