Nr. 94 AM. Francke an Ph.J. Spcncr 27.11.1694
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beßer dienen können, da mir durch reichung einiges salarii mehr mittel und Gelegenheit Professionem zu orniren, und durch die sublevation in Pastoratu mehr Zeit gegeben würde, denen studiosis zu dienen pp. Solches petitum vermeynete an die Herren Curatores Academiae 6 gelangen zu laßen. Solte 35 es für nöthig befunden werden, wolte solches auch wohl an Herrn Hoff- CammerRath Krauten 7 adressiren, und es Ihm zugleich recommendiren.
Erhalte ich dieses, hoffete ein großes von Gott erhalten zu haben, wie ich denn hoffe und glaube. Bitte nur mit Gebet und gutem Rath mir darinnen beyzustehen. An Herrn Freylingshausen, der sich jetzo bey seinen Eltern 8 40 aufmalt 9 , habe geschrieben, und erwarte seine resolution, ob ihn auch sicher vorschlagen dürffe, daran doch eben nicht zweiffele. So würde es auch an einem andern guten subjecto nicht fehlen. Der Herr aber lehre uns in allem thun nach seinem Willen.
Das jüngste, was ich sonst alhier zu Gottes Ehren erhalten, ist eine öffent- 45 liehe Ermahnung an die Confitenten, so vom Consistorio hieselbst auff mein anhalten verwilliget 10 , und ist der Segen Gott lob zu mercken.
Im übrigen lebe mit meiner mir von Gott geschencken Gehülffm 11 in einer recht gesegneten Ehe, und finde sonderlich auch die Erfüllung des von Mfeinem] thfeuresten] Vater uns gethanen christlichen Wunsches, daß 50 beyderseits von Gott verliehene Gaben dadurch erwecket werden. Ich bitte dißfals sonderlich den Namen des HErrn zu preisen und meine so wehrte Gehülffm, fürnemlich bey ihrem jetzigen zustande 12 , der gnädigen beschirmung Gottes zu befehlen. Casta animorum nostrorum in Domino et matrimonii
6 Daniel Ludolf von Danckelmann (s. Brief Nr. 82, Anm. 3) und Johann Friedrich von Rhetz (s. Brief Nr. 86, Anm. 10).
7 Christian Friedrich von Kraut (s. Brief Nr. 13, Anm. 4).
8 Dietrich Freylinghausen (1627—1701), Kaufmann und Bürgermeister in Gandersheim; Catharina Elisabeth, geb. Polen (geb. 1642), geb. in Einbeck (NDB 5, 422; Dreyhaupt 2, 616; Wohlverdientes Ehren=Gedächtniß, wie Anm. 5, 26).
9 Freylinghausen hielt sich seit Mitte Dezember wieder bei seinen Eltern in Gandersheim auf (vgl. Freylinghausen an Francke, 16.12.1693, AFSt/H C 241: 1).
10 Eine in der Vesper am Samstag verlesene Ermahnung der Beichtenden zur Bußfertigkeit als Voraussetzung für den würdigen Empfang von Absolution und Abendmahl. Francke hatte bereits am 25.9.1694 von Johann Christian Olearius (s. Brief Nr. 20, Anm. 3) erfahren, daß das Konsistorium gegen die Einführung einer Beichtvermahnung nichts einzuwenden hatte (vgl. Olearius an Francke, PfA St. Georgen A 4, Nr. 23). Mindestens in Pommern waren Formulare für Vermahnungen der Beichtenden in der Vesper und für die Kommunikanten im Gottesdienst in der Agende zu diesem Zeitpunkt bereits abgedruckt (vgl. Agenda/ [...] Gestellet für die Kirchen in Pommern, Alt-Stettin 1691, 137-139. 353-365). Für das Herzogtum Magdeburg wurde die Beichtvermahnung als Bestandteil der Vesper im Zusammenhang mit der Erneuerung der Sonntagsordnung am 15.10.1698 vorgeschrieben (Edict Wie [...] lieber die Heiligung der Sonn= Fest= und Feyertage [...] gehalten werden solle, Halle 1698 [s. Brief Nr. 129, Anm. 19]; vgl. den Text der Vermahnung als Beilage zum Manuskript des Edikts vom 25.1.1698 im GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 128 a 1, 1689-1731, Bl. 354-359 v ).
" Anna Magdalena Francke (s. Brief Nr. 81, Anm. 24).
12 Frau Francke war zu diesem Zeitpunkt etwa in der 26. Woche schwanger (vgl. Brief Nr. 98, Z. 51-53).