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Nr. 101 Ph.J. Später an A.H. Francke 19.3.1695

es allezeit unter solcher zahl seiner kinder bleiben, und nimmermehr darauß fallen: Er erzeige sich auch gegen es alß ein treuer Vater vor seine geist= und

2o leibliche wolfahrt zusorgen, das ihm niemal manglen müße an irgendeinem gut, sondern mit jedem morgen die zeugnuße seiner Väterlichen liebe sich über es erneuern. Der liebste Heiland der es auch durch die besprengung seines blutes 5 abgewaschen, laße es bey ihm seine tägliche reinigung finden, u. kleide seine blöße mit seiner gerechtigkeit fort und fort. Und nach dem ers

25 zu einem glied seines leibes gemachet 6 , laße er auß ihm als dem hochgelobten haupt unauffhörlich seine krafft und geist zu göttlichem wachsthum und vieler frucht in dasselbe abfließen. 7 Der H. Geist, so es auch zu einem tempel Gottes geweihet s , gesalbet und versigelt hat 9 , laße den in ihm neugebohrnen geist stäts gestärcket werden, und zunehmen in täglicher erneuerung: Er

30 bereite es zu einem theuren werckzeug seiner gnaden, so wol in seinem all­gemeinen beruff, darzu es bereits gesetzet, als worzu es zu seiner zeit künfftig berufFen werden solle, seine ehre zu befordern und dem nechsten nützlich zu sein 10 : Er bleibe das pfand seines erbes" und stäter zeuge der fortwährenden kindschafft 12 , auch führer und leiter in dem gantzen leben, biß zu völliger

35 einnehmung der zugesprochnen erbegüter in jener herrlichen ewigkeit 13 .

Er wolle aber auch die geliebte Eltern nicht allein bey langwihrigem leben erhalten, der freude ihrer treue lang an demselbigen zugenießen, sondern sie vornemlich mit seinem H. Geist erfüllen, damit sie so wol die gnugsame weißheit allezeit haben, als nötigen fleiß anwenden, was ihnen von dem

4o Herren gegeben ist, also zu verwahren, das sie es nicht nach eigner willkuhr oder der weit wolgefallen, sondern zu des gebers preiß und nach seinem willen, aufferziehen mögen: Er verleye aber auch den segen kräfftiglich, die liebe seele also zubewahren, daß sie bey zunehmenden jähren der strohm

25 laße ( laßest(?). 27 /in dasselbe/. 32 dem ( des(?). 39 anwenden ( anzuwenden.

5 Vgl. IPetr 1,2; Hebr 12,24.

6 Vgl. IKor 12,12-27.

7 Der christologische Teil des trinitarisch aufgebauten Gebetes für den Täufling läßt die drei in IKor 6,11 als für den Eintritt in den Christenstand konstitutiv genannten Elemente Reinigung, Rechtfertigung und Heiligung erkennen.

8 Vgl. IKor 3,16 u. 6,19; 2Kor6,16.

9 Die juristischen Begriffesalben" undversiegeln" (vgl. 2Kor 1,21b22a) kennzeichnen die Taufe als Überführung in das Eigentum Gottes und damit als eine eschatologische Handlung, die in der Teilhabe an Christi Auferstehung die eigene zukünftige Auferweckung schon gegenwärtig sein läßt (vgl. Art. Taufe II, in: RGG 3 6, 627-637, hier 630 und RGG 4 8, 52-59, hier 55).

10 Gemeint ist die Unterscheidung einer geistlichen Berufung durch das Evangelium zur Taufe und zum Glauben von einer äußeren Berufung in ein weltliches Amt, wobei flir die lutherische Tradition gerade die Verschmelzung von (geistlicher) Berufung und (weltlichem) Beruf kenn­zeichnend ist (vgl. Art. Berufung III, in: TRE 5, 688-713, hier 691f).

" 2Kor 1,22 u. 5,5; Eph 1,13f.

12 Rom 8,16.

13 Vgl. Hebr 9,15.