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Nr. 106 A.H. Framke an Vh.J. Später Anfang/Mitte 4. 1695
vertraue dem Herrn. Ich weiß daß dessen Gebet auch für uns wachet. Des meinigen versichere in denen erwehnten Angelegenheiten von Hertzen. Hie- mit erlaße der Gnade Gottes und verharre
M[eines] thfeuresten] Vatfers] Gehorsamer Sohn
M[agister] Afugust] H[ermann] Francke.
P.S. In Augspurg läßt sich Gott lob jetzo auch ein wachsthum des guten mercken, und eine Liebe zur Warheit. 13 Ein Abt von Amelunxborn und Generfal] Supferintendent] des Weser=districts aus dem WolfFenbüttelfischen] [..?]en RudelofF 14 hat mir seinen Sohn zur special[en] AufFsicht recommen- diret 15 , wie [mirs] [?] noch nicht ankommen. Er schreibet, er wisse wol, es werde in ihr[em] Consist[orio] nicht wol aufgenommen werden.
19 f..?]en: Papierausriß. 21 [mirs] [?]: cj (Papierausriß).
12 Vgl. Sach 3,1b. — Nach dem Votum der Glauchaer Gemeinde vom 27.2.1695 gegen die Adjunktur (s. Brief Nr. 100, Anm. 7) hatte Francke sich nach Aufforderung durch das Konsistorium vom 28.2. (PfA St. Georgen A 4, Nr. 26) am 13.3. zum Schreiben der Gemeinde geäußert und betont, daß der Gemeinde durch die Adjunktur keinerlei Kosten entstehen sollten. Zudem gehe es für ihn nicht um seine gegenwärtige Krankheit, sondern um das grundsätzliche Problem seines doppelten Amtes, das durch zeitweilige Amtshilfen aus Halle nicht zu lösen sei (Nr. 27). In Beantwortung dieser Reaktion Franckes hatte die Gemeinde am 28.3. erneut ein ausführliches Schreiben in der Sache an das Konsistorium gerichtet. Darin wird deutlich, daß die Verweigerung der Adjunktur nur das Symptom eines tiefergehenden Konfliktes war: Die Glauchaer betonen vor allem, daß Franckes Überlastung nicht vom doppelten Amt, sondern daher rühre, daß er sich im Pfarramt unnötig belaste. Aufgezählt werden 1'/2-2stündige Predigten, die täglich gehaltenen Früh- und Abendbetstunden sowie Katechismusexamina, die tägliche Seelsorge an Personen, die gar nicht zur Glauchaer Gemeinde gehörten, sowie Franckes häufige Reisen. Würde er sich auf die von der Kirchenordnung vorgeschriebenen Tätigkeiten beschränken, wäre er nicht überlastet. Im übrigen hätten sie im Falle einer anstehenden Adjunktur freies Wahlrecht und würden nicht den ihnen fremden Freylinghausen wählen. (Nr. 29) — Francke kannte dieses — das Verfahren nachhaltig hemmende — Schreiben zu diesem Zeitpunkt noch nicht; es wurde ihm erst am 23.5. vom Konsistorium zur Stellungnahme zugesandt (Nr. 30; vgl. Brief Nr. 108, Z. 37-48 und Anm. 20).
13 Welche Nachrichten dieser Bemerkung Franckes zugrundeliegen, läßt sich nicht feststellen. Der einzige überlieferte Brief aus Augsburg an Francke aus dieser Zeit stammt von Maria Christina Kolbe und datiert vom 10.2.1695. Darin klagt Kolbe darüber, daß in Augsburg viele Lutheraner - wie auch Johann Baptist Croph (s. Brief Nr. 20, Anm. 17) - inzwischen konvertiert seien (AFSt/H C 787: 3).
14 Andreas Rudeloff (gest. 29.11.1701); zunächst Rektorin Peine, dann Hofdiakon in Wolfenbüttel; ab 1687 Generalsuperintendent in Holzminden und Abt von Amelungsborn (Pfarrerbuch Braunschweig 1, 1. 116; 2, 260).
15 Vermutlich handelt es sich um Christian Rudeloff (gest. 19.12.1745), geb. in Mirow in Mecklenburg; 1697 Theologiestudium in Halle; 1708 Pfarrer in Gremsheim, 1723 Superintendent in Thiede (Matrikel Halle, 370; Pfarrerbuch Braunschweig 1, 94. 167; 2, 260). - Ein entsprechender Brief von Andreas Rudeloff ist nicht überliefert.