606 Nr. 167 AM. Francke an Ph.J. Spener [27. 6. (?) 1699]
Mfeines] Thfeuresten] V[aters] Gebethschuld[igster] A[ugustJ H[ermann] Francke.
Monsieur Monsieur le Docteur et Conseiller Spener ä Berlin. + couvert. 7
Beichte und Abendmahl ausgeschlossen hatte (AFSt/H D: 70: 1-2 [Abschrift], Zitate l r ). Dem Befehl des Konsistoriums, sein Amt künftig so zu führen, daß er mit seinen Pfarrkindern „könne hinkommen", sei ihm unmöglich, da Gott doch nachdrücklich „die absonderung von den bösen, Heiligen von den Unheiligen, erfordert [...]" (aaO, Bl. l v ). Er bittet darum, vor dem Junker und den widerspenstigen Pfarrkindern in Schutz genommen zu werden und im Kampf gegen die Entheiligung von Sonn- und Feiertagen Unterstützung zu erhalten. Auch bittet er um Zusendung der gegen ihn eingegebenen Klagen, damit er sich verantworten könne (aaO, Bl. 2'). — Im Zuge der bis Juli 1703 nachweisbaren Auseinandersetzung (D 70, insgesamt 295 Bl., bricht ab) verfaßte Arnoldi mehrere ausführliche Defensionsschriften (v.a. 8.8. und 20.11.1700 [aaO, Bl. 3-34 bzw. 53-86] sowie 4.8.1702 [aaO, Bl. 194—262]). Im Jahre 1701 wurde eine Untersuchungskommis- sion eingesetzt (vgl. aaO, Bl. 95-193), 1702/03 folgten Zitationen Arnoldis vor das Leipziger Konsistorium (vgl. aaO, Bl. 272-279). Da er weiterhin Pfarrer in Henningsleben blieb, muß die Auseinandersetzung für ihn schließlich doch positiv ausgegangen sein (vgl. auch Brief Nr. 168, Z. 32-39).
7 Das beigelegte Kuvert könnte den Brief von Arnoldi (s. Z. 2) enthalten haben.