NeO92 Frandcke an Phi Spener[16.20 ai 1700] 685
192. A.H. Francke an Ph.]J. Spener
[Falle].[16.20 Januar i) 1700]
Inhalt
Paul von Fuchs bat das Ansınnen wegen der Kollekte m der Schulkirche empoórt zurückiewiesen. Franche wall ihi imm Antwortschreiben besinftügen,— Stellungnahme vom Dezember ist dem Stadtministeriim zur Kenntinisnahine übersandt worden. Bestitigt Intormationen aus Speners Brick,
Überlieferung A:
1: Kramer, Beiträge, 43
DU I2
Immanuel! Theurester Vater in dem Herrn.
Es scheinet wol ein. sonderlich. fatum, daß wir wieder unser. vermuthen immer ärger anlauffen.^ Es geschehe dann was der Herr wil? Dem Herrn von FuchB, der gar hart an mich wegen der Klingebeutel Sache geschrieben‘, begegne ich. bey jetziger. Post mit einem gar demüthigen Schreiben? sein Gemüth zu besintitigen. Daß Herr Dr. Fischer" die Sache mit dem Ministerio und mir übernehmen wil, erfreuet mich. Mein letztes Schreiben, so
! Da. Franeke mit dem vorliegenden Brief. au Speners Schreiben vom 13.1.1700(Brief
Nr. P901) reagiert, ist Dienstag, 16.1.1700,(für die am Mittwoch abfihrende Posti als tfrühestmöglicher Abtassungstermin anzunehmen. Da Spener sich am 23.1.1700 offenbar bereits aut diesen. Brief branckes bezieht(. Brief Nr. 093, Z. 3-133, muß Francke den vorliegenden Brief spätestens am Samstag, den 20.1.1700(für die am Sonntag abtalirende Post) verfaßt haben Vrancke muli dies in Bezug auf die Reaktion von Paul von Fuchs 6, Briet! Nr. 05, Anm. d)
auf sein Schreiben vom 9.11700 wegen der in der Schulkirche gesammelten Gelder(s. Briet Nr. 190. Anm. D meinen(vgl. Z. 4-7 und Anm, 4 sowie Speners Brief vom 13.1.1700[Brict? Nr. 190, 74-3011.
5 Val. Mit 6 10b; ER 22.42).
© In seinem Briet vom 14.1.1700 hatte von Fuchs Eranckes Ansinnen, dali die in der Schulkirche gesammelten Gelder ausschließlich der theol. Fakultät und nicht dem Magistrat der Stadt Halle zur Verfügung gestellt werden sollten, wie auch das diesbezügliche juristische Gutachten(s. Brief? Nr. 100, Aum. 20) zurückgewiesen und betont, daß er solches Vorgehen für rechtswidrig halte und keinesfalls billigen. könne(SBPrRB. Nachlaß Francke; Kaps. 9:16: 45; vgl. DEPPERMANN, 127p. Die Angelegenheit war durch ein ebenfalls vom 14.1.1700 datierendes kurtürstliches ReSkript bereits so geregelt worden, dali die Gelder jeweils zur Hiltte der theol, Fakultät uad dem Magistrat zur Verfügung stehen sollten(vgl. GStA PR HA I. Rep. 52, Nr. 159b, 1531-1699, BI. 74 u. S0' Entwurf]: UA Rep, 27, Nr, 1085: Nr. 17[Abschrift]: Bestitigung im Schreiben des Magistrats an die Magdeburger Regierung vom 32.1700, GStA PK, aaO, BL 76-78, hier Bl. 76 [Abschrift]; Annales, 390).
> Nicht überlietert.
"Johann Fischer(s. Brief Nr. 116, Anm, 52).
Val. Brief. Nr. 190, Z. 31-34 und Anm, 9,