Nr. 194 AM. Francke an Ph.J. Später 27. 1. 1700

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es nur so moderiret wird, daß das Werck des Herrn hieselbst dadurch nicht in Gefahr gesetzet werde 4 . Könte die Sache dort durch verständige Theologos und Politicos klüglich in Ordnung gebracht werden, so möchte es wol zu vielem guten gedeyen können, da ich nicht sehe, was durch contradiction, 10 und responsa werde ausgerichtet werden.

Gott fördere und segne doch des Herrn Dr. Fischers ankunfft 5 , und laße alles im Segen seyn. Was wegen Herrn Tögels 6 Herr Breithfaupt] für reflexion hat, habe hiebey legen wollen. 7 Ich unterlaße nicht ihn zu sondiren. 8 Herrn Scharschmids brieff kommet hierbey zurück. 9 So viel in höchster Eyl. 15

Mfeinejs th[euresten] Vaters Gebethschfuldigster]

Ajugust] H[ermann] Francke.

handen]; vgl. auch Anm. 4). Dennoch verteidigte dieser seine Position weiterhin öffentlich und ging zudem direkt gegen den Magistrat vor, weshalb letzterer ihn aufgrund eines Gutachtens des Stadtministeriums von Frankfurt a.M. im Jahre 1703 vom Amt suspendierte. Daran änderten auch 2 weitere, für Merker günstigere Gutachten aus Halle (1703/04), Responsen aus Leipzig und Gießen (17041706) sowie eine auf Initiative von Merkers Anhängern einberufene könig­lich-preußische Untersuchungskommission (17031705) abgesehen von der Zahlung einer Entschädigung - nichts (vgl. die Akten betreffs Merkers Remotion 1702/03, AFSt/H D 39 und D 39 a ; Acta Essendiensia [s. Anm. 1], 187-741, sowie die Veröffentlichungen Merkers aus den Jahren 1703/04).

4 Francke verunsicherte die Essener Anfrage, weil seine Auseinandersetzungen in Halle denen von Merker in Essen ähnlich waren: Das Hallesche Responsum durfte trotz verwandter Anliegen nicht einen Pietismus gutheißen, der sich außerhalb der kirchlichen Ordnung stellte (vgl. Speners diesbezügliche Warnung in Brief Nr. 193, Z. 2434), und durfte dennoch dem Essener Magistrat keinen größeren Spielraum zugestehen, als man diesen zur gleichen Zeit dem Magistrat der Stadt Halle zugestanden hätte (zu den zeitgleichen Auseinandersetzungen mit dem Hallenser Magistrat um die in der Schulkirche gesammelten Spenden und um die Nachfolge von Olearius vgl. Brief Nr. 190). Im Gutachten der Fakultät ist gerade die Beschreibung der Kompetenz des Magistrats ambivalent: Einerseits wird betont, daß dessen Autorität in kirchlichen Dingen nicht nach menschlichem Ermessen limitiert werden dürfe; andererseits solle die Obrigkeit ihre Macht nicht über Gott und sein Wort setzenrespectu dessen sie nur Unter=Obrigkeit ist/ die sich nach der hoehern Majestaet richten muß/ wie souverain und hoch sie auch sonsten sey" (Acta Essendiensia [s. Anm. 1], 103). Diese Formulierung konnte auch auf die Autorität des Kurfürsten, auf die sich Francke in seinen Auseinandersetzungen sowohl mit dem Magistrat als auch mit der Stadtgeist­lichkeit und den Landständen regelmäßig berief, bezogen werden.

5 Zu Johann Fischers (s. Brief Nr. 116, Anm. 52) Aufbruch nach Berlin s. Brief Nr. 193, Anm. 6.

6 Immanuel Tögel (s. Brief Nr. 168, Anm. 36).

7 Nicht ermittelt.

8 Wegen der Berufung zum Diakon nach Derenburg (s. Brief Nr. 193, Z. 17-23 und Anm. 18).

9 Spener hatte Francke das Schreiben Justus Samuel Scharschmidts (s. Brief Nr. 111, Anm. 5) vom 14.11.1699 zur Abschrift übersandt (s. Brief Nr. 193, Z. 14f).