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Nr. 223 A.H. Francke an Ph.J. Später [5.(?)] 7. 1700
5 seyn. Herr Dr. Fischer 4 ist noch gesonnen übermorgen zu reisen. 5 Es sind noch viel dinge, welche ich noch in den Vorschlag gebracht, und dem Herrn Dr. Fischern übergeben. 6 Ich bitte man wolle sichs doch von ihm zeigen laßen, und cooperiren helffen, daß solche höchst nützliche und theils nöthige dinge zum effect kommen. Sie erfordern guten theils eine arbeit, darinnen
10 ich wol gebeten haben wolte, dem Herrn Dr. Fischern zu secundiren, damit nicht um seiner andern distraction 7 willen etwas unterbleibe.
Herr Dr. Fischer meynet nicht in diesem Jahr wieder in Lieffland zu kommen. Das erste nothwendige ist, daß er wieder herkomme, und alles selbst in beßrem Stand würcklich zu bringen suche, sonst ist wenig zu hoffen. Dann
15 könte er wol zu einer general Visitation angespannet werden 8 , und hoffe ich nicht, daß er sich entziehen wird. Es ist jetzt eine offene thür, da durch fleiß und arbeit viel gutes geschehen kan.
Wenn doch nur auch bald ein Churfürstliches manifest laut meines Vorschlages herauß kommen möchte. 9 Gott gebe eine durchdringende fröliche
20 Krafft.
Ich empfhele mich hertzlichem Gebeth, und verharre Meines theuresten Vaters Gebethergebenster A[ugust] H [ermann] Francke.
entsprechenden Eintragungen in Franckes Schreibkalender 1700, AFSt/W Rep. 1, II/—/3c). Er muß sich also mindestens bis zum 11.7. in Gotha aufgehalten haben und befand sich am 18.7. vermutlich auf der Rückreise nach Halle.
4 Johann Fischer (s. Brief Nr. 116, Anm. 52).
5 Zu Fischers Abreise nach Berlin s. Anm. 1.
6 Mit einem undatierten Anschreiben hatten sich Francke und Freylinghausen bei Fischer für die Visitation der Glauchaer Kirche und Schule, die er „mit Zurücklegung voriger Woche durch göttlichen Beistand rühmlichst zu Ende gebracht", bedankt und zugleich acht „Puncta" betreffend eine schärfere Kirchenzuchtpraxis zur Empfehlung beim Kurfürsten übergeben (AFSt/H D 84: 176-179; abgedr. bei Krämer, Vier Briefe, 77-82, Zitat 77; vgl. Kramer 1, 210). Darin forderten sie v.a. eine Erneuerung der Verordnung wegen der Sonntagsheiligung (s. Brief Nr. 129, Anm. 19) und speziell für Glaucha ein generelles Verbot des Ausschenkens an Sonntagen bei Androhung von Strafen für Gäste, Wirte, Richter, Handwerksmeister und den Amtmann, falls sie dieses nicht einhalten bzw. darüber wachen (1., 2.). Zudem sollte der Parochialzwang durchgesetzt und mit Hilfe des Konsistoriums denen, die ihr Leben nicht besserten, ins Gewissen geredet werden (4.). Weiterhin erbaten sie die Erlaubnis, wöchentlich ein Katechismusexamen der Erwachsenen sowie ein besonderes Examen der Confitenten in der Kirche vor der Beichte durchführen zu dürfen (5., 7.). Das kurfürstliche Reskript an das Konsistorium vom 29.4.1700 (nicht überliefert), nach dem Francke und Freylinghausen nicht ohne Vorwissen des Konsistoriums Gemeindeglieder vom Beichtstuhl abweisen sollten, möge zurückgenommen werden (6.).
7 Zerstreuung, vielfache Beanspruchung.
8 Ob und wann es zu der von Fischer vorzunehmenden Generalvisitation des Herzogtums Magdeburg gekommen ist, ist nicht klar. Am 11.7.1701 wandte sich das Konsistorium gegen den Modus einer am 15.6.1700 angeordneten SpezialVisitation durch Fischer an den König und verwies dabei auf die Notwendigkeit einer Generalvisitation (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 130, 1691-1762, Bl. 135-142).
9 Zu einer kurfürstlichen Verordnung entsprechend Franckes und Freylinghausens Forderungen nach einer schärferen Kirchenzuchtpraxis (s. Anm. 6) kam es offensichtlich nicht.