Nr. 245 Ph.J. Spener an [AM. Francke] 13. 8. /707
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hoff also in die äugen leuchten, das es unsre sache befordere. Ob seiter auff gelfiebten] Bruder neuers ansuchen, da ohne zweiffel auch die confirmatio ad rectoratum wird gesucht worden sein 11 , das examen erfolgt, verlange bald zu wißen 12 , mich darnach zu richten. Der nechst treuer empfehlung in die 10 göttliche obhut u. regirung verbleibe
Meines Hochgeehrten Herrn Gev[attern] u. gel[iebten] Bruders zu gebet u. liebe williger
Phfilipp] J[acob] Spener D. Mppria
Berlin den 13. August 1701. 15
Hat nicht der König an allen provintztischen 13 1 oder 2 stellen zu vergeben? 14
Herrn Herrn August Hermann Francken der H. Schrifft prof[essori] publfico] ordinario, und pastori zu Glauche.
Halle 20
Samt einem röllichen [?] 15 .
9 wird ] + (..?).
' 1 Nicht überliefert. Spener erwähnt ein solches Memorial Franckes aber in seinem Schreiben an von Fuchs vom 13.8.1701 (s. Anm. 7, Bl. 145 v ).
12 Wann das Examen Wieglebs erfolgte, wurde nicht ermittelt. Daß es stattgefunden haben muß, ist aus der Tatsache, daß Wiegleb tatsächlich Diakon und Rektor in Glaucha wurde, zu schließen.
13 Mit der Gründung der Universität waren drei Freitische für je zwölf Studenten eingerichtet worden. Zwei von diesen sog. Provinzial-Freitischen wurden aus der Landschaftskasse des Herzogtums Magdeburg, einer von derjenigen des Fürstentums Halberstadt unterhalten. Die Tische sollten den jeweiligen Landeskindern vorbehalten sein (vgl. Dreyhaupt 2, 34). Diese Pro- vinzial-Freitische sind von den Freitischen des Waisenhauses und von den 1704 eingerichteten Königlichen Freitischen (vgl. Dreyhaupt, ebd.) zu unterscheiden.
u Eine entsprechende Regelung läßt sich nicht nachweisen. 15 Nicht ermittelt.