Francke versichert, gegenüber v. Scharden keinen Ärger zu empfinden. Da die Angelegenheit vorwiegend seinen Sohn betrifft, wird dieser seine Sache selbst vertreten. Er betont, daß G. A. Francke rechtmäßig ins Amt gewählt wurde und dieses pflichtgemäß erfüllt hat. Über dessen Zukunft wird Gott entscheiden.
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