Erhalt der Briefe J. Ph. Schrumpffs vom 10. und 18. Juli sowie vom 5. August; Ablehnung, die von Schrumpff darin geschilderte Angelegenheit vor das Corpus Evangelicorum zu bringen; Betonung, dass A. H. Francke wichtige Gründe hat, dieser Institution keine Bittschreiben vorzulegen.
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