seine Heirath ein gutes Vermögen bekommen. Auch hat
er ausser seinem Gehalt von der Societaet, noch monatl.
200 bis 300. Rupien. Er kann auch seine Arbeit an der Schule
dazu nicht vorgeben. Vor HErrn Königs Hierseyn hat er
an der Schule gar nicht gearbeitet, auch nach seiner
Abreise nicht, ob er gleich von der vestry monatl. 100 Rupien
dafür annimmt. Nur in Königs Anwesenheit, u. jetzo, da
die Schiffe abgehen, besucht er die Schule, aber ohne darin
zu arbeiten u. zu catechisiren.
3) Hat er die Missions Rechnung überaus übel verwaltet,
und dadurch der Casse merklich geschadet. Ich habe die
Rechnung lange nicht von ihm erhalten können. Und nun
hat er mir eine ganz verwirrete u. von Baarschaft
entblößte Casse übergeben, so daß ich sie jetzt nicht zum
Ueberschicken in Ordnung werde bringen können. In der Rechnung
hat sich nun gefunden, daß seit HErrn Königs Abreise, entweder
aus Nachlässigkeit, oder aus Unerfahrenheit in Rechnungs
Sachen lauter Sic. Rupien statt Arc. Rupien von ihm ausge-
zahlt worden, wovon der Schaden der Casse sich an 300. Rupien
beläuft. Ferner, daß er für seinen Kopf manche unnöthigen
Ausgaben macht, wieder alles Einreden von HErrn Kiernander
an einen Canal 212. Rupien verwendete, deroh unnnöthig
u. solche Unbequemlichkeiten hatte, daß er wieder muß zu
geworfen werden. Ferner, von der Vestry werden monatl.
100 Rupien wegen der Charitaet Kinder für Schulmeister
b[ez]ahlt. Zuweilen ist hievon übrig geblieben, zu andern
Zeiten hat man aus der Casse zulegen müssen. Das
letztere hat er der Casse angerechnet u. in Ausgabe ge-
bracht, den Ueberschuß aber hat er für sich behalten.
So hat er auch von den Outscholars das eingenommene Schul-
geld sich zu geeignet, gegen einen ausdrücklichen Conferenz
Schluß in welchem er in Gegenwart HErrn Königs ge-
williget hatte. Ueberhau[p]t hat er der Casse einen Schaden
zugefügt, der sich an 800 Rupien beläuft. Ob man nun
gleich keinen Ersatz des ganzen Schadens von ihm ver-
langet, sonderm //er// nur das ungerechte eingestrichene Geld
der Casse wieder ersetzen soll, so will er das auch
nicht, weil er sagt, er habe nicht wieder sein Gewissen
gehandelt, u. wir deshalb an die Societaet schreiben sollten.
er ausser seinem Gehalt von der Societaet, noch monatl.
200 bis 300. Rupien. Er kann auch seine Arbeit an der Schule
dazu nicht vorgeben. Vor HErrn Königs Hierseyn hat er
an der Schule gar nicht gearbeitet, auch nach seiner
Abreise nicht, ob er gleich von der vestry monatl. 100 Rupien
dafür annimmt. Nur in Königs Anwesenheit, u. jetzo, da
die Schiffe abgehen, besucht er die Schule, aber ohne darin
zu arbeiten u. zu catechisiren.
3) Hat er die Missions Rechnung überaus übel verwaltet,
und dadurch der Casse merklich geschadet. Ich habe die
Rechnung lange nicht von ihm erhalten können. Und nun
hat er mir eine ganz verwirrete u. von Baarschaft
entblößte Casse übergeben, so daß ich sie jetzt nicht zum
Ueberschicken in Ordnung werde bringen können. In der Rechnung
hat sich nun gefunden, daß seit HErrn Königs Abreise, entweder
aus Nachlässigkeit, oder aus Unerfahrenheit in Rechnungs
Sachen lauter Sic. Rupien statt Arc. Rupien von ihm ausge-
zahlt worden, wovon der Schaden der Casse sich an 300. Rupien
beläuft. Ferner, daß er für seinen Kopf manche unnöthigen
Ausgaben macht, wieder alles Einreden von HErrn Kiernander
an einen Canal 212. Rupien verwendete, der
u. solche Unbequemlichkeiten hatte, daß er wieder muß zu
geworfen werden. Ferner, von der Vestry werden monatl.
100 Rupien wegen der Charitaet Kinder für Schulmeister
b[ez]ahlt. Zuweilen ist hievon übrig geblieben, zu andern
Zeiten hat man aus der Casse zulegen müssen. Das
letztere hat er der Casse angerechnet u. in Ausgabe ge-
bracht, den Ueberschuß aber hat er für sich behalten.
So hat er auch von den Outscholars das eingenommene Schul-
geld sich zu geeignet, gegen einen ausdrücklichen Conferenz
Schluß in welchem er in Gegenwart HErrn Königs ge-
williget hatte. Ueberhau[p]t hat er der Casse einen Schaden
zugefügt, der sich an 800 Rupien beläuft. Ob man nun
gleich keinen Ersatz des ganzen Schadens von ihm ver-
langet, sonderm //er// nur das ungerechte eingestrichene Geld
der Casse wieder ersetzen soll, so will er das auch
nicht, weil er sagt, er habe nicht wieder sein Gewissen
gehandelt, u. wir deshalb an die Societaet schreiben sollten.
Wir