den 21ten Nov. 1767
 
AnHerrn Pastor Lemke zuEbenezer
Wohlehrwürdiger,
in dem HErrn herzlich geliebter Bruder,
 
Die //Es ist// mir von dem Herrn Diacon Niemeier //Urlsperger// eine Spe-
cification der verlangenden Arzeneyen über-
sandt; daher ich selbige besorgen lassen
und nach Engelland absenden lassen,
auch hierbey die Rechnung und Verzeich-
niß von allem was in den beyden Kasten
sign[iert] H[errn] P[astor] L[emke] à Ebenezer num. 1. et 2.
enthalten hierbey übersende. Wobey ich nur
dieses zu Ihrer Nachricht melde, daß
aus der Rechnung der hier eingelaufenen
Wohlthaten, auf Abschlag der ganzen Rech-
nung 178. Reichsthaler 8. gute Groschen bezahlt worden,
mithin nur noch 60. Reichsthaler restiren,
welche Sie an Herrn Hofprediger Ziegen-
hagen mit 10. Pfund Sterling von dort aus
zu übermachen haben werden, das Pfund Sterling
zu 6. Reichsthaler gerechnet. Ich habe ver-
schiedenes in Ihrer Specification ge-
funden, davon ich den Gebrauch nicht absehen
können, als 1. Pfund Regul[um] antimonii
praeparat[um] wofür der Provisor der
Apothecke Regulum medicinalum ge-
geben, wie ich aus seiner Rechnung sehe,
//weil schon der ordinäre regulus
antim[onii] tartarisatus vorhergegangen.//
Vielleicht ist solcher //jener// von jemand in
Savannah verlangt worden: solte sol-
cher aber in eigener praxi gebraucht werden;
so will ich nur so viel zur Warnung erinnern,
daß dergleichen sehr grosse Vorsichtigkeit und eine
hinlängliche Kenntniß erfordern, auch der Un-
terscheid zwischen ordinaerem Regulo antimo-
nii und regulo medicinali zu observiren
sey.