die Unbußfertigen u. Ungläubigen aber theils zur Buße erweckt, theils in ihrem
fleischlichen u. wiederspenstigen Sinne offenbahr gemacht worden. Was
vor wunderbahre Creutzes Wege der wunderbahre doch gütige Gott mit
etlichen Gliedern unserer Gemeine in der letzten Zeit gegangen, werden
Sie aus dem vorigen u. ietzigen Stück des Diarii ersehen. Es thut
uns zwar wehe, wir verehren aber die Weißheit, Gerechtigkeit
u. Güte Gottes, je mehr wir auch aus seinem Worte erkennen,
daß dis seine gewohnten Wege sind, die Gottlosen in ihrem
Gottlosen Wesen nicht recht haben zu laßen, u. sie durch solches
harte Tractament gar als ein Brand aus dem Feuer zu erretten
auch sie andern zur heilsamen Warnung fühlen zu laßen, daß
die Sünde der Leute Verderben, u. was vor Jammer u. Hertzeleid es
bringen den Herrn s. Gott verlaßen u. ihn nicht fürchten. Nur gestern
sind wir, die der liebe Gott mit Einführung in diese fruchtbare
Land u. auf andere Weise der geseegneten Führungen der alten
Israeliten ähnlich gemacht vor ihrem Unglaubens- u. Ungehorsams-
Fußtapffen, und sonderlich vor dem, was zweymahl im 78 Psalm
Verse 8, 37 mit besonderer Emphasi steht, treulich gewarnet worden,
wo wir nicht mit ihnen in gleiche Gerichte fallen wollen. Es
hat an Gerichten Gottes unter uns bisher nicht gefehlet, u. fehlet
auch noch nicht, doch sind die meisten mit Barmhertzigkeit tem-
perirt u. zielen nicht zum Verderben sd. zur Bekehrung u. Errettung
der Sünder ab. Wir ruffen uns u. unsern Freunden u. Wohl-
thätern um sehr vieler Ursachen willen zu: Wir haben einen Gott,
der da hilfft: wir haben es nicht gehört, in Büchern gelesen, es
an u. von andern Leuten erfahren, sondern wir wißen es (ihn, dem
ewig gnädigen Gott sey Lob und Preiß dafür in Ewigkeit) aus eige-
ner lebendiger Erfahrung zu rühmen: Wir haben, wir haben
einen Gott, der da hilfft u. der, nachdem er sich als unser Im-
manuel zur Rechten Gs erhöhet, alle seine herrliche Eigenschafften
zur Beförderung unsers geistl. und ewigen, aber auch leiblichen Heils
anwendet. Wir würden wieder die in der heiligen Schrifft gegrün-
dete Regel, welche Tob. XII 8 angeführt wird, handeln, wenn wir,
da es ohne dem unsere Amts Instruction mit sich bringet, im Diario