der Oberhofmeisterin v. Kameke
sie //selbst// war aber eben bey I. M. der
Königin.
〈Herr Baumgarts Predigt besucht.〉5. Nachmittag habe ich u. Herr
D. Herrnschm. Herrn Baumgarten
predigen hören, ihn auch nachher
in der Kirche gesprochen.
〈〉6. Nach der Predigt habe die
Frau Oberhofmeisterin v. Kameke
gesprochen, da mir die Predigt auf
künftigen Bußtag bey I. M. der
Königin aufgetragen worden.
〈Herrn Porstens invitation.〉7. Indeßen ist Herr Porst bey
meinem Sohn gewesen, hat
zur Mahlzeit invitiret, ein
subjectum zur Superint.
in Altbrandenb. vorzuschlagen
begehret, u. wegen einer Pre-
digt sondiret.
〈〉8. Ließ Herr Porst den Herrn
D. Herrnschm. ersuchen Bußtags
nachmit. in der Nicolai-Kirche
zu predigen.
Den 3ten Jun. 1720.
〈Herr Schwind.〉1. Habe mit dem Herrn v. Schwind
gesprochen, der zum Inspect. in
hiesigen Armen Hause in
Vorschlag ist.
〈Confenrentz in d. Canst. Sache.〉2. Ist mit Herrn Geh. Rath
Mylius, u Herrn Ehlers praesentibus
Herrn D. Herrnschm. u. Herrn Neub.
eine conferentz in der Cansteini-
schen Erbschaffts-Sache wegen des
vorseyenden Vergleichs gehalten.
sie //selbst// war aber eben bey I. M. der
Königin.
〈Herr Baumgarts Predigt besucht.〉5. Nachmittag habe ich u. Herr
D. Herrnschm. Herrn Baumgarten
predigen hören, ihn auch nachher
in der Kirche gesprochen.
〈
Die Predigt am Bußt. für von I. M.
der Königin aufgetragen.
Frau Oberhofmeisterin v. Kameke
gesprochen, da mir die Predigt auf
künftigen Bußtag bey I. M. der
Königin aufgetragen worden.
〈Herrn Porstens invitation.〉7. Indeßen ist Herr Porst bey
meinem Sohn gewesen, hat
zur Mahlzeit invitiret, ein
subjectum zur Superint.
in Altbrandenb. vorzuschlagen
begehret, u. wegen einer Pre-
digt sondiret.
〈
Herrn D.r Herrnschmidt wird eine
Predigt angetragen.
D. Herrnschm. ersuchen Bußtags
nachmit. in der Nicolai-Kirche
zu predigen.
Den 3ten Jun. 1720.
〈Herr Schwind.〉1. Habe mit dem Herrn v. Schwind
gesprochen, der zum Inspect. in
hiesigen Armen Hause in
Vorschlag ist.
〈Confenrentz in d. Canst. Sache.〉2. Ist mit Herrn Geh. Rath
Mylius, u Herrn Ehlers praesentibus
Herrn D. Herrnschm. u. Herrn Neub.
eine conferentz in der Cansteini-
schen Erbschaffts-Sache wegen des
vorseyenden Vergleichs gehalten.