Absonderlich aber ward abgeredet,
daß das Testament heute
mögte, u. zwar durch Anregung
der Geschwister eröfnet werden,
da ich mich denn erklärete, dass ich
das Testament cum beneficio
legis et inventarii annehmen
wolte.
Das codicill des Herrn Barons
könte wol bey Eröfnung deßelben
dem Herrn D. Schrödern, als d.
Frau Schwestern mandatario, com-
municiret werden, jedoch cum con-
ditione, daß er es niemanden,
als denen Frau Schwestern eröfnete,
was darin enthalten, darnach aber
bliebe es, wenn es gerichtl. wied.
versiegelt wäre, in loco Testa-
menti, liegen.
Nach Eröfnung des Testaments
würde den die inventur gericht-
lich angefangen, u. zwar nur in
genere.
Weil a. Herr D. Schröder erst
Nachmittag von Neukirchen
zurück gekommen, so ist heute die
publication testamenti unterblieben.
3. Ein armer Frantzose bringt einen
Brief von dem Herrn Obristen Oen-
hausen aus Hannover. Ich habe
den Brief dem Herrn Etats-Rath
von Kraut zugeschicket, u. gebeten,
dass ihm aus d. Armen-Casse etwas geri-
chtet würde.