Den 16.ten Julii, 1716.
1. Ein Studiosus berichtet den
Zustand des gefangenen Beyers;
Welcher heute Abend ex carcere
dimittiret worden, u. darauf von
dem Herrn Prorectore ermahnet ward;
er soll auch vor d. Theol. Facult.
öffentl. Abbitte thun.
2. Nachmittag von 2-3. besuch-
te der Herr Prorector den Herrn GhR.
Thomasium, welcher es zwar
annahm, aber hiemitet ernstl.
urgirete, man möchte ihm nur eine
Stunde wöchentl. setzen, so wolte
er zu ihm kommen.
Er vermeynte auch, d[ass] der Herr Pro-
Rector selbst vieles durch Beschei-
dung d. Leute, u. //gütliche// Vergleichung unter
sich, abthun könte, dadurch ver-
wehrt würde, d[ass] nicht so vieles
auf den Gerichts-Tag käme, auch
keine unnöthige Sporteln dürften
gezahlet werden.
Den 17.ten Julii, 1716.
1. Herr Schultze überlieferte
Indicem actorum die Jura Aca-
1. Ein Studiosus berichtet den
Zustand des gefangenen Beyers;
Welcher heute Abend ex carcere
dimittiret worden, u. darauf von
dem Herrn Prorectore ermahnet ward;
er soll auch vor d. Theol. Facult.
öffentl. Abbitte thun.
2. Nachmittag von 2-3. besuch-
te der Herr Prorector den Herrn GhR.
Thomasium, welcher es zwar
annahm, aber hiemit
urgirete, man möchte ihm nur eine
Stunde wöchentl. setzen, so wolte
er zu ihm kommen.
Er vermeynte auch, d[ass] der Herr Pro-
Rector selbst vieles durch Beschei-
dung d. Leute, u. //gütliche// Vergleichung unter
sich, abthun könte, dadurch ver-
wehrt würde, d[ass] nicht so vieles
auf den Gerichts-Tag käme, auch
keine unnöthige Sporteln dürften
gezahlet werden.
Den 17.ten Julii, 1716.
1. Herr Schultze überlieferte
Indicem actorum die Jura Aca-