göttliche Wille wäre, daß Er diesen
Beruf nicht annehmen solte. Der-
selbe antwortete: Wer kan
das sagen? Hierauf versetzte
Er: Weil sie denn den Willen Got-
tes nicht erkenneten, Er aber er-
kennete ihn, so würde Er denn
demselben folgen müßen. Dabey
abermeldete Er ihm aber, daß Er
bereits anno 1688 als Er zum
letzten mal in Lübeck gewesen,
mit seinem sel. Herrn Vetter
Dr Gloxin die Sache ausge-
machet habe, daß Er im Fall
einer vocation an den consensum
der Patronen des Stipendii nicht
gebunden seyn solte. Denn wiewol
Er selber nicht gedächte sich um ein
Amt zu bewerben, so könte Er
doch nicht wißen, was hinführo
Gottes Wege mit Ihm seyn würden,
da denn eine an sich göttliche vo-
cation durch ihren dissensum
nicht ungöttlich gemachet werden
könte, weswegen Er auch sein
Gewißen durch legem aliquam
Stipendii nicht vinculiren könte,
sondern lieber das Stipendium
fahren laßen wolte; Und würden
sie dieses hoffentlich in des sel.