[20. März]
Prop. Von der
Glaubens, zu erkennen 1. in deßen
Werck, Kampff, und Frucht.
Auff die Krancken werden sie die
Hände legen, u. es wird besser mit ihn. we.
[21. März]
NB. Wenn du durchs Feuer gehest,
sol dich die Flamme nicht ergreiffen.
Wunder Gottes bey dem Feuer
auff dem Neumarckt.
[22. März]
Abdanckung Matth. XIII. Das Himmelr.
ist gleich einem Senff-Korn p für Ehr-
hardt Senffen.
Herr
20.
21. Zu Erkauffung u. aptirung des Armen-
Hauses sind, wie oben annotiret, 300 rth
gezahlet. Davon sind ausgeben (1) 10 thl
Angeld. (2) 12 gr it: 2 gr 8 dn in Gerichten.
3) 12 gr für einen alten Ofen. (4) 40 thl
21. Zu Erkauffung u. aptirung des Armen-
Hauses sind, wie oben annotiret, 300 rth
gezahlet. Davon sind ausgeben (1) 10 thl
Angeld. (2) 12 gr it: 2 gr 8 dn in Gerichten.
3) 12 gr für einen alten Ofen. (4) 40 thl
//ist restituiret den 23 hujus.//
Angeld. (5) Herrn D.r Breithaupt geliehen
20 thl. (6) Herrn Töllner zu aptirung
des Hauses gegeb. 20 thl. (7) Herrn
Müllern zum Vorrath von Korn. 100 rth.
8) 10 thl zum Kostgelde uns vorgestrecket
9) 100 zu aptirung des Stallbaumischen
Hauses uns vorgestrecket. Dieses
sind nun zusammen 301 thl 2 gr 8 dn.
Daß demnach 1 thl 2 gr 8 dn von and[ere]n
armen Geld dazu gethan sind.
20 thl. (6) Herrn Töllner zu aptirung
des Hauses gegeb. 20 thl. (7) Herrn
Müllern zum Vorrath von Korn. 100 rth.
8) 10 thl zum Kostgelde uns vorgestrecket
9) 100 zu aptirung des Stallbaumischen
Hauses uns vorgestrecket. Dieses
sind nun zusammen 301 thl 2 gr 8 dn.
Daß demnach 1 thl 2 gr 8 dn von and[ere]n
armen Geld dazu gethan sind.