dete; sie schiene aber doch
bey ihrer Meynung zu bleiben,
und ist also mit nochmaliger
Herzlicher Ermahnung und
Warnung dimittiret worden.
bey ihrer Meynung zu bleiben,
und ist also mit nochmaliger
Herzlicher Ermahnung und
Warnung dimittiret worden.
Fr. Diar. 1715. d. 10. Jan.