4. Ein Balbier Gesell kam
und sagte: Er habe zwar die Stuttg.
Predigt lesen hören, könne aber damit
unmügl. zufrieden seyn, sondern müße
den Herrn Prof. ansprechen, daß er ihm
ein exemplar zu kommen laßen wolle;
die gern bezahlen wolle.
5. Ein Kaufmann von Augspurg
ließ herauf sagen, er habe von dem
Herrn Gullmann so viel von dem Herrn
Prof. und der Stuttgardschen Predigt
rühmen hören, daher er bitte, der
Herr Prof. möge ihm ein exemplar
gegen Bezahlung überlaßen. Beyden
ist eine Predigt verehret wor-
den.
6. Der Herr Prof. Woehrlin kam un-
ter dem Mittagseßen und sagte, daß das
Ministerium noch einmal seine Bedencken
wegen der Funckischen affaire einsenden
müßen, darin denn von demselben nach-
drücklichst testiret worden, daß Herr
Funcke in re et modo geirret und unrecht
gethan.
7. Herrn Woehrlin ward von dem
Herrn Prof. Francken aufgetragen, dem Herrn
Bar. v. Welser zu verstehen zu geben:
daß es ihm etwas nahe gehe, daß er nun
beynahe 14 tage von nichts etwas erfahren
oder vom Magistrat zu vernehmen ge-
habt, wie die Sache laufe; it. Daß er
ex rumore vernommen, man werde
an Herrn Funcken nur den modum be-
strafen, rem ipsam aber in suspenso
laßen, womit er unmögl. sich wer-
de befriedigen können, denn, wie
er als ein orthodoxer Theologus her-
gekommen, so müße er auch als ein
und sagte: Er habe zwar die Stuttg.
Predigt lesen hören, könne aber damit
unmügl. zufrieden seyn, sondern müße
den Herrn Prof. ansprechen, daß er ihm
ein exemplar zu kommen laße
die gern bezahlen wolle.
5. Ein Kaufmann von Augspurg
ließ herauf sagen, er habe von dem
Herrn Gullmann so viel von dem Herrn
Prof. und der Stuttgardschen Predigt
rühmen hören, daher er bitte, der
Herr Prof. möge ihm ein exemplar
gegen Bezahlung überlaßen. Beyden
ist eine Predigt verehret wor-
den.
6. Der Herr Prof. Woehrlin kam un-
ter dem Mittagseßen und sagte, daß das
Ministerium noch einmal seine Bedencken
wegen der Funckischen affaire einsenden
müßen, darin denn von demselben nach-
drücklichst testiret worden, daß Herr
Funcke in re et modo geirret und unrecht
gethan.
7. Herrn Woehrlin ward von dem
Herrn Prof. Francken aufgetragen, dem Herrn
Bar. v. Welser zu verstehen zu geben:
daß es ihm etwas nahe gehe, daß er nun
beynahe 14 tage von nichts etwas erfahren
oder vom Magistrat zu vernehmen ge-
habt, wie die Sache laufe; it. Daß er
ex rumore vernommen, man werde
an Herrn Funcken nur den modum be-
strafen, rem ipsam aber in suspenso
laßen, womit er unmögl. sich wer-
de befriedigen können, denn, wie
er als ein orthodoxer Theologus her-
gekommen, so müße er auch als ein