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Nr. 22 A.H. Francke an Ph.J. Später 15. 3. 1692
45 allarmiret wider die leute, und wollte man solle sie alle aus dem lande schaffen so sich nur etwas hierfür thäte, solte deswegen an alle Superintendenten] geschrieben werden, daß sie es denunciren möchten, wenn sich unter ihrer inspection prediger befänden, so pietisten wären. 36
Von Leipzig wird berichtet, daß in allen buchläden verboten sey, von
50 unsern hiesigen (verstehe der 3 Professorum 37 ) ihren Sachen zu fuhren. Es scheinet sonst daß wir von den Leipziger studiosis einen ziemlich starken anwachs alhier haben werden, in dem ziemlich viel herüber kommen, und zum theil, wenn sie gleich nie willens gewesen, hier zu bleiben, sich hier erst resolviren wider zu kommen.
55 Von Freulein von Aßeburg 38 wird hier geredet, Ihre bezeugungen hätten nun ein Ende. Heute haben wir das Churfürstliche Rescript wegen Horne- manns 39 Sache 40 empfangen. Desgleichen ist Herrn D. Breithaupten von der
Eine Biographie, 2 Bde., Göttingen 1925-1929; Jakubowski-Tiessen, Niedersachsen [s. Brief Nr. 7, Anm. 17], 428f).
34 Nicht ermittelt. S. die folgenden Inhaltsangaben zum Brief.
35 Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel (4.10.1633-26.3.1714), geb. in Hitzacker/ Elbe; 1643 Coadjutor des Stifts Halberstadt und Dekanatsstatthalter im Stift Straßburg; 1650 Studium in Helmstedt, 1685 gemeinsame Regierung mit seinem Bruder Rudolf August in Wolfenbüttel; ab 1704 Alleinregierung (DBA 28, 53-78; ADB 1, 487-491; NDB 1, 315f; Zedier 2, 689; Dünnhaupt 2 9.1, 294-313). - Im Gegensatz zu seinem Bruder Rudolf August (s. Brief Nr. 45, Anm. 30) war Anton Ulrich kein Freund des Pietismus, sondern nahm den Ausgang des Prozesses gegen Petersen (s. Brief Nr. 20, Anm. 32) zum Anlaß, gegen den Pietismus in Braunschweig-Wolfenbüttel massiv vorzugehen (vgl. Jakubowski-Tiessen [s. Anm. 33], 432).
36 Es handelt sich offenbar um eine Ankündigung des Edikts Anton Ulrichs gegen den Pietismus (s. Brief Nr. 23, Anm. 35), von der Francke am 13.3. erfahren hatte; das Edikt selbst war aber schon am 9. März veröffentlicht worden (Kramer, Beitrage, 180; Jakubowski-Tiessen ebd.).
37 Vermutlich meint Francke sich selbst als Professor der philosophischen Fakultät, Breithaupt (s.o.) als Theologen und Christian Thomasius als Juristen (s. Brief Nr. 8, Anm. 20), da der Grund für das Verbot der pietistische bzw. den Pietismus verteidigende Inhalt der Schriften sein dürfte (vgl. die Namen aller 1691 desiginierten Professoren der Universität Halle im Reskript des Kurfürsten vom 27.8.1691 [s. Brief Nr. 17, Anm. 24]).
38 S. Anm. 20.
39 Johann Hornemann aus Wilster/Holstein, 1692 Theologiestudent in Halle (Matrikel Halle, 238).
411 Hornemann war einige Wochen zuvor „in einem Weinhause mit etlichen Bürgern wegen gewißer nicht gar zu christlichen wortte, die die Bürger gefuhret haben sollen, in worttwechsel gerathen" (Bericht von Francke, Breithaupt und Thomasius über die Angelegenheit an den Kurfürsten vom 5.3.1692, GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 159 N 1, 1693-1716, unpag. [Abschrift]). Daraufhin hatte die Magdeburgische Regierung die betroffenen Bürger befragt und Hornemann selbst zum Verhör zitiert. Letzterer war jedoch nicht erschienen, sondern hatte sich bei den Professoren über die geplante Befragung beschwert (ebd.). Francke, Breithaupt und Thomasius hatten sich am 5.3.1692 in der Sache an den Kurfürsten gewandt und in ihrem ausfuhrlichen Schreiben erläutert, daß sie eine Untersuchung des Falles durch die Magdeburgische Regierung keinesfalls billigten: Die Regierung wolle damit „per consequentiam einen gefehrlichen Verdacht auff andere wegen des Pietismi machen" — letztlich würden sie als Professoren selbst, „als ob wieder uns eine Inquisition angeordnet wäre, diffamiret" werden (ebd.). Unter Berufung auf ein kurfürstliches Reskript vom 25.10./4.11.1690, in dem die Jurisdiktion über die Studenten dem Kanzler Gottfried von Jena (s. Brief Nr. 16, Anm. 11), einigen Regierungsräten und Thomasius