Nr. 28 Ph.J. Spater an A.H. Fmncke 9. 7. 1692

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zuweisen, obs rathsam und der kirchen vertraglich seye, um so zureden dieses viertheils unsers amts, das uns gehemmet wird, das übrige darmit wir noch 30 nutzen schaffen dörfften auch fahren zulaßen. In der weit sorge ich würde ein Herr seinem diener solches nicht zugeben, sondern lieber fordern, das der diener mit protestation gegen dasjenige, was ihm verweigert werde, noch solang es müglich die übrigen jura deßelben übte und conservirte. Jedoch habe ich keines andern gewißen hierinen maaß zu geben oder zubefehlen, 35 sondern, allein meine meinung zusagen, was mich der kirchen das verträg­lichste deuchte.

Die sache selbs anlangend, hoffe ich das bey allen unpartheyischen, viel­leicht auch in den hertzen ihrer vieler, die ihn doch condemniren hoffen, seine sache an sich nichts Unrechts hat: Aber er erfehrt selbs, und ich habs 40 langst erfahren, wie es nachmal bey judiciis hergehe, sonderlich wo noch judi- ces sind, die hauptsächlich nur ursach einen mann zutrücken suchen. Was vor Vorschlag Herr v. Meinders geben wird, muß ich, wofern ich nicht noch in dieser stunde zu ihm kommen kan, die nechste post berichten. Bitte indeßen mit einem Christlichen u. verständigen Juristen (Herr D. Thomasius 14 darff 45 nicht gebraucht werden, weil er extreme verhaßt 1:> ) zu überlegen, ob nicht rathsam die ankläger wegen der grausamen und unerfindlichen aufflagen, wie sie ihn gleichwol angeklagt, 16 hinwider zu belangen, nicht zwahr mit formlicher injurien klag, die ich unrecht u. uns verboten halte, aber doch mit anruffung der obrigkeit, das sie sie zur wahrmachung deßen, was sie in 50 ihre schrifft eingesetzt anhalte, und alßdann wo sie nichts erweisen könen, selbs ein testimonium innocentiae geben möge. Was zwahr darbey etwa vor bedencken sein mögen, bekenne das ich nicht verstehe, deswegen andere zu consuliren sein werden; der Herr aber, der es allein vermag, seye selbs der beste so rath-geber alß -schaffer. 55

Die arbeit aber anlangende, nach dem höre, das solche die kräfften über­treffen und bereits niderschlagen, halte allerdings nötig, das sich derselbe auff alle mügliche weise erleichterung suche, und deswegen sich etwa zuweilen von studiosis in predigten subleviren laße. Wie wir dann ja unsre kräfften nicht vor uns sondern vor Gott u. die kirche, alß viel noch müglich ist, und die 60

42 /sind/. 51 /anhalte/ : (gehalten werden). 51 anhalte, und ] + (der richter). 59 /in predigten/.

14 Christian Thomasius (s. Brief Nr. 8, Anm. 20).

15 Thomasius hatte sich durch den Ausschluß Gebhard Ludwig Krauts im Fall Hornemann bei der Regierung nachhaltig unbeliebt gemacht (s. Briefe Nr. 27, Z. 45f und Anm. 13 und Nr. 31, Z. 57-68).

16 Vogler und Naumann hatten Francke grundsätzliche Vorwürfe gemacht: Er verbreite heterodoxe Lehren, sein Haus gleiche einem öffentlichen Gasthof, in dem er Konventikel halte und woviel schönes junges weibesvolck" ein- und ausgehe; er absolviere fremde Personen und reiche ihnen das Abendmahl (Klagschreiben vom 22.6.1692, s. Anm. 6).