Nr. 30 Ph.J. Später an AM. Francke 12. 7. 1692
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eben wegen der abhörung der zeugen geschehen. 1 " Dann solches seye keine eigenliche inquisition, alß welche fiscali anbefohlen würde, sondern eine 15 anhörung des erweises, darzu die kläger wegen angegebener puncten gehalten seyen: 11 So laße sich auch der respectus professorius nicht einmischen, in dem diese sache nicht von der professione sondern pastorat dependire. 12 Daher meinet er, das beste würde sein, sich an den Churfürsten eo nomine zu wenden, weil dergleichen dinge so prediger angiengen nicht ins weite und 20 zu einem process zu gelangen gelaßen würden, das S[eine] Churffürstliche] Durchlaucht die sache dero gehfeimem] Rath Herrn von Seckendorf? 13 gnädigst zu gründlicher undersuchung (weil diese nicht geflohen werden dörflte, sondern solches vor eine anzeige böser sache gehalten werden würde) committiren wolten, nach dem geliebter Bruder sonderlich zu Herrn Hoff- 25 prediger Schradern 14 u. etwa einigen andern des consistorii kein vertrauen haben könte. Es könte auch Churffürstliche] manutenenz gebeten werden wegen des amts, das ihm in dem beichtstul mit den leuten zu handien und sie zufragen nicht verboten werde, nach dem dieses eine der hauptursachen, warum man bey unsren kirchen denselbigen behalten, auch etwa um eine 30 Verordnung, das sich die leute vor der beicht zu hause anmelden solten. Was mir geschickt wird, bestelle und recommendire treulich, den eventum müßen wir aber von Gott erwarten, und erbitten. Wie ich auch der sache hertzlich gedencke. Er zeige uns auffs neue ein zeugnus seiner güte und krafft zu seinem mehrern preiß und unsrer stärckung. 35
Was der Jungfjern] Wolffinen 1:i wegen gemeldet wird, freuet mich hertzlich, habe nur vorher von einer gewußt, welche ich hier sehr fein in dem
16 darzu die ] + (parth(?)).
10 Zu Franckes diesbezüglicher Argumentation gegenüber dem Konsistorium in seinen Schreiben vom 7. u. 9.7.1692 s. Brief Nr. 29, Anm. 4 und 8.
11 Zu dieser Unterscheidung zwischen Inquisition und Zeugenanhörung vgl. auch Brief Nr. 31, Z. 69-72.
12 In seinem Schreiben an das Konsistorium vom 9.7.1692 hatte Francke gegen eine Zeugenvernehmung erstmals das Argument ins Feld geführt, „daß durch diese ungegründete Inquisition die von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht gnädigst=angefangene Academie in meiner Person bey denen exteris würde diffamiret werden [...]" (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 130, Bl. 248 r [Abschrift]).
13 Veit Ludwig von Seckendorf (s. Brief Nr. 1, Anm. 4).
14 Christoph Schräder (8.7.1642-9.1.1709), geb. in Halle; 1662 Studium in Leipzig (1666 Magister und Mitglied des Predigercollegs), 1669 Aufenthalt in Straßburg, dann Assessor der philos. Fakultät in Leipzig; 1673 Substitut des Dom- und jüngsten Hofpredigers in Halle, 1674 dessen Nachfolger, 1680 Pfarrer an der Domkirche und Magdeburger Konsistorialrat; 1691 designierter Prof. theol. in Halle und als Vorsitzender des Magdeburger Konsistoriums einer der Hauptgegner Franckes und Breithaupts; 1692 Dr. theol. in Wittenberg, Pfarrer und Superintendent an der Kreuzkirche sowie Kirchen- und Oberkonsistorialrat in Dresden (DBA 1136, 259-270; Jöcher 4, 343; Dreyhaupt 2, 712f; Deppermann, 77).
15 Sophia Tranquilla und Christiane Sophie Wolff (s. Brief Nr. 17, Anm. 43).