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Nr. 59 Ph.J. Spater an A H. Framke 29.11. 1692

erst sehen muß, wie ich die sache beßer incaminire 10 . Dieses ist gewiß, das mir dieser Sohn mehr als alle vorige sorgen gemacht hat: Ich will noch nichts, was meine sorge vermag, nicht underlaßen, und Gott hertzlich anruffen, das seine stunde komme, die seele kräfftiger zurühren.

Vor die nachricht wegen desjenigen, so vor der commission vorgegangen, sage freundlichen danck 11 ; erwarte vollends den völligen außgang. Dem Herrn seye danck, der auffs wenigste der widrigen vorhaben zunicht gemacht hat, das hoffentlich nun die zunge ihnen wird gebunden sein 12 : Dann zu einem völligen sieg in condemnation der andern war leicht zuerachten, das man zu dieser zeit zu kommen noch nicht hoffnung haben kan. Es ist der respect eines gantzen collegij noch jetzo in allzu großer consideration, alß das man ein solches jemal gantz fallen und unrecht haben laßen solte. Also müßen wir uns nur darmit vergnügen, wo wir einige ruhe bekommen: die ich zwahr (wie in Halberstatt 13 ) nicht langwihrig hoffe, wo nicht Herr von Seckendorff 14 bey ihnen zugegen wäre. Jedoch hoffe ich nicht, das es also bleiben solte, ohne etwas davon an das publicum u. zu der notiz des volcks zubringen, sondern dergleichen wird allerdings sein müßen, solle nicht die Churfjurstliche] absieht bey der commission gantz fehl gehen, welche war, die angehende universitet von der blasme 15 zubefreyen.

Ob etwas wegen Herrn M. Rothen 16 vorgegangen, hat derselbe nicht geschrieben. Mir ist leid, das ich höre, es seye an ihn eine citation vom Con- sistorio gegangen propter violatum arrestum 17 ; so ich lieber nicht geschehen

13 /mehr/. 22 /in/.

10 Incaminiren = den Weg bahnen; etwas so einrichten, daß das gefaßte Konzept nicht fehl­schlägt (Zedier 14, 613f).

" Franckes Bericht vom Verlauf der Untersuchungen durch die Kommission vom 17. bis 26.11.1692 (Brief Nr. 58).

12 Gemeint sind die Angriffe der Halleschen Stadtgeistlichen gegen Francke und Breithaupt, die zum Anlaß und in Form der Anklageschrift vom 18.11. (s. Brief Nr. 58, Anm. 4) zum Aus­gangspunkt der Arbeit der Untersuchungskonimission geworden waren.

13 In Halberstadt hatte eine Kommission ebenfalls unter dem Vorsitz Seckendorfs vom 20. bis 24.5.1692 in den Streitigkeiten zwischen der orthodoxen Geistlichkeit und Andreas Achilles auf dem Hintergrund der Ereignisse um die Ekstatikerinnen Anna Margaretha Jahn (s. Brief Nr. 22, Anm. 18) und Catharina Reinecke (s. Brief Nr. 15, Anm. 10) vermittelt; ab Ende Juli waren die Auseinandersetzungen aber erneut ausgebrochen (Lotze, 4757).

14 Veit Ludwig von Seckendorf (s. Brief Nr. 1, Anm. 4).

15 Frz. Vorwurf.

16 Albrecht Christian Rotth (s. Brief Nr. 36, Anm. 12).

17 Aufgrund der Tatsache, daß Rotth am 22.9. entgegen den Bestimmungen des kurfürstlichen Reskripts vom 16.9. (s. Brief Nr. 51, Anm. 4) den Arrest verlassen hatte und nach Leipzig gegan­gen war (s. Brief Nr. 51, Anm. 8), hatte sich das Magdeburger Konsistorium in einem Schreiben vom 27.10. an das Leipziger Konsistorium mit der Bitte um Hilfe bei der Durchführung der Zitation wegen des verletzten Arrests gewandt (AFSt/H D 92: 8284). Die Antwort des Leipziger Konsistoriums vom 11.11. war mit dem Hinweis auf den Umstand, daß Rotth jetzt der Leipziger geistlichen Gerichtsbarkeit unterstehe, allerdings distanziert ausgefallen (D 92: 8891).