Nr. 60 A.H. Francke an Pli.J. Später 10. 12. 1692
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60. A.H. Francke an Ph.J. Spener
Glaucha, 10. Dezember 1692
Inhält
Ist wegen nicht behandelter Themen enttäuscht über Ergebnisse der Untersuchimgskommission. Reskript wegen Anmeldung zur Beichte zeigt in Glaucha Erfolg. Der Zulauf zur Betstunde hat noch zugenommen. - Legt Bericht über Offenbarungen bei. Anna Maria Schuchart soll im Rathaus kuriert werden. - Hat von pietistischen Unruhen in Gotha erfahren.
Überlieferung
A: AFSt/H D 66: 175
D: Kramer, Beiträge, 273-274
Mein theurester Vater,
auff dessen wehrtestes vom 29. Nov. 1 bin ich noch zu antworten schuldig. Die Commissarii 2 haben ja wohl gar zu sehr geeilet. Wegen der Sachen mit meinen beichtkindern, so mich verklaget hatten 3 , wegen M. Rothen 4 , wegen Drachsteters 5 , wegen der aufgefangenen brieffe 6 pfergej ist nichts fürgenom- 5 men, geschweige ausgetragen. Daran wir uns doch wenig zu kehren haben, weil wir in dem allen auff die hand Gottes sehen.
' Speners Brief vom 29.11.1692 (Brief Nr. 59).
2 Zur Zusammensetzung der Untersuchungskommission s. Brief Nr. 58, Anm. 2.
3 Francke war am 22.6. und 5.7. von Jacob Vogler und Elias Naumann wegen deren Ausschluß vom Abendmahl verklagt worden (s. Brief Nr. 28, Anm. 6 und Brief Nr. 29, Anm. 9). Die Kommission hatte ursprünglich diese Auseinandersetzung untersuchen sollen; erst aufgrund der Voten Speners vom 12.8. (s. Brief Nr. 41, Z. 8-16) und von Seckendorfs vom 19.8. (s. Briefe Nr. 44, Anm. 7 und Nr. 46, Anm. 4) waren die grundsätzlichen Auseinandersetzungen mit der Halleschen Stadtgeistlichkeit in den Blick gekommen (vgl. Brief Nr. 58).
4 Albrecht Christian Rotth (s. Brief Nr. 36, Anm. 12). - Die Auseinandersetzung mit Rotths Eilfertigem Bedenken (s. Brief Nr. 36, Anm. 13) hatte im August und September im Mittelpunkt des Interesses gestanden und deutlich die Verlagerung des Konfliktschwerpunktes von den Streitigkeiten Franckes mit seinen Beichtkindern auf die Auseinandersetzung mit der orthodoxen Stadtgeistlichkeit markiert. Da Rotth Ende September aber nach Leipzig gegangen war und das dortige Konsistorium ihn schützte, konnte er von der Kommission nicht verhört werden (vgl. Brief Nr. 59, Anm. 17).
5 Johann August Drachstedt (s. Brief Nr. 50, Anm. 28). - Drachstedt war im Verhör von der Kommission vorgeworfen worden, er hätte ein ebenfalls gegen Franckes Predigt zum 6. So.n.Tr. (s. Brief Nr. 28, Anm. 18) gerichtetes Wohlgemeintes Bedenken (s. Brief Nr. 50, Anm. 27) verfaßt. Drachstedt hatte die Verfasserschaft aber bestritten (AFSt/H D 92: 129f).
6 Von auf der Post „aufgefangenen" Briefen an ihn und Johann Andreas Schilling (s. Brief Nr. 10, Anm. 27) hatte Francke am 9.8.1692 berichtet (s. Brief Nr. 39, Z. 13-19). Ausführlich klagt er über die Praxis der Entwendung von Briefen in seiner Entdeckung der Bosheit (s. Brief Nr. 38, Anm. 46) in Bezug auf die Veröffentlichung an ihn gerichteter Briefe in der Eigentlichen Nachricht (s. Brief Nr. 38, Anm. 42).