352 Nr. 95 Ph.J. Spener an A.H. Frcmcke 1.12.1694
Nur ist nechst hertzlichem gebet reifflich zu überlegen, wie die sache zu incaminiren 3 , in dem an der art zu tractiren meistens nicht wenig gelegen ist, hingegen wo darinen was versehen, eine gantze sache entweder verdorben
25 oder doch die sonsten leicht von statten gehen könte, eher gehindert werden möchte. Es wird das meiste alles drauff ankommen, wo eigenlich die sache gesucht werden müße? 1. Ob der ordinari weg in ihrem fürstenthum, das zuerst bey der Hallischen regirung solche geschafft anzubringen, oder ob sie hier gleich immediate gesucht werden könten, ohne jene regirung dardurch
30 zu chocquiren: wäre dieses letzte, so mir am liebsten, so käme es darnach 2. drauff an, ob die sache bey Herrn gehfeimen] R[ath] von Fuchs 4 , der die Ecclesiastica ordinarie respicirt, und deswegen alle stellen in der Marek, wo der Churf[ürst] patronus ist, von ihm vergeben werden müßen, oder bey den Herren Curatoribus academiae 5 zu suchen, vor welche letztere zwahr nichts
35 anders militirt, alß das geliebter Bruder ordinis Professorii, auch die gesuchte sublevation auß absieht auf die profession recommendiret wird. Ich hätte aber dieses letzte auch am liebsten. Mit Herrn Cammer R[ath] Krauten 6 traue nicht, ehe mehrers liecht habe, auß der sache zureden, darmit man von ihm nichts zu sorgen habe. Bitte also mit einigen vertrauten darauß zu reden,
4o u. sich zu informiren. Wäre es nun sache, daß man die Herren Curatores immediate angehen dörffte, und sich Herr v. Fuchs darüber nicht offendirt zu finden hätte, so könte mir in Gottesnahmen das schreiben an dieselbige zugesandt werden, so ich wo da müglich selbs überliffern und recommendiren wolte. Solte man aber davor halten, das es nicht vor sie gehörte, wäre mein
45 rath, darüber von andern auch ihre meinung vernommen werden könte, das ein schreiben an S[eine] Churfjurstliche] Durchlaucht stylisiret, darinnen die sache und das petitum vorgetragen, so dann darnach solches schreiben mit einem andern Umschlag an die Herren Curatores adressirt, und dieße auß ansehung, das derselbe der profession alßdan beßer gnüge leisten, also dadurch
so der universitet und studirenden jugend wolfahrt befordert werden könte, um
31 /2./. 46 /darinnen/. 47 /darnach/. 49 /alßdan/.
3 S. Brief Nr. 59, Anm. 10.
4 Paul von Fuchs (15.12.1640-7.8.1704), geb. in Stettin; Studium 1660 in Helmstedt und 1664 in Jena, 1667 Prof. jur. in Duisburg; 1670 wirklicher Geheimer Kammersekretär Friedrich Wilhelms von Brandenburg, 1673 Geheimer Staatssekretär, 1674 wirklicher Geheimer Rat und Staatsminister; 1686 Direktor der Lehenssachen in der Kurmark, 1695 Konsistorialpräsident in Berlin, 1700 Erhebung in den Reichsfreiherrenstand, 1703 Kanzler in Hinterpommern, Protektor aller brandenburgisch-preußischen Universitäten (DBA 357, 386-409; ADB 8, 170-173; NDB 5, 682-683; Jöcher 2, 792; Matrikel Helmstedt 2, 141; Matrikel Jena 2, 285; LPP von D.E. Jablonsky, B. Neukirch, J. Porst u.a., Berlin 1704; Fr. v. Salpius, Paul von Fuchs, ein brandenburgisch- preußischer Staatsmann vor zweihundert Jahren [...], Leipzig 1877).
5 Daniel Ludolf von Danckelmann (s. Brief Nr. 82, Anm. 3) und Johann Friedrich von Rhetz (s. Brief Nr. Nr. 86, Anm. 10).
6 Christian Friedrich von Kraut (s. Brief Nr. 13, Anm. 4).