Nr. 99 Ph.J. Später an A.H. Franckc 9.3. 1695

367

so aber erst gestern acht tag 6 geschehen hätte können: ich wurde aber vorigen 15 tag 7 mit einem fluß in der rechten hüffte 8 also incommodiret, das nicht auß- gehen dorffte, und auch von der zeit an in der stube als arretirt lebe: Daher vergangenen montag 9 als meines elaborirten erstes stück 1 " durch ein briefflein . ihm zusandte, so recommendirte dieses geschafft mit nötigen motiven, wo- rauff er mir antwortete mündlich, wolte sich die sache laßen angelegen sein, 20 daß ad petitum resolviret würde; sobald der Herr mich wider in den stand setzet, das außgehen kann, so will bey überlifferung des andern theils 1 ', daran täglich copiret wird, auffs neue erinnerung thun. Der Herr des Weinbergs 12 aber, in deßen händen alle hertzen sind, und er sie nach seinem rath lencken kan, regire das gantze geschärft zu beforderung seiner ehre, der gemeinde 25 erbauung u. geliebten bruders erleichterung.

Was die Obs[ervationes] Bibl[icae] 13 anlangt, bin nicht in abrede, das wün- schete, darvon vorher gewußt zu haben, da ich getraue, eine art zu zeigen, wie der zweck eben so kräfftig erreicht, und doch das meiste der invidiae decliniret worden wäre. Geliebter Bruder weißt, wie verhaßt es vielen, auch so gar nicht 30 übelst gesinnten, ist, da unsre gemeine dolmetschung öffters angetastet wird, ist auch nicht ohn, das wir um der schwachen willen in der sache behutsam gehen müßen, daher derselbe leicht erachten kan, da auch sobald der titul eine censur der versfionis] Luth[eri] andeutet, das es bey vielen weite äugen machen, und vielleicht härtere urtheil erwecken werde. 14 Dieses hätte gehofft 35

25 regire ] + (see(?)).

Ämter; 1706 Ehrendoktor der Universität Oxford (DBA 411, 379-385; ADB 9, 536; Jöcher 2, 11081110). Grabe hatte dem Samländischen Konsistorium vermutlich Ende 1694 oder An­fang 1695DUBIA. Der erste Theil/ betreffend die trennung / und der Lutheraner" (1-48) undDer ander Theil/ der DUBIORUM. Welcher concerniret obige Dubia De Erroribus LU- THERANORUM" (49-65, ohne Verlag, Ort und Jahr) vorgelegt. Darin hatte er behauptet, daß nach Artikel VII der CA nur die römisch-katholische Kirche die wahre Kirche sein könne. Dar­aufhin hatte Friedrich III. (s. Brief Nr. 18, Anm. 11) u.a. Spener damit beauftragt, die Dubia Grabes zu widerlegen. Spener, der die Schrift Grabes auf den Einfluß Johann Philipp Pfeiffers (s. Brief Nr. 93, Anm. 13) zurückführte, tat dies mit einer Widmung an den Kurfürsten vom 24.4.1695 (Der Evangelischen Kirchen Rettung Von falscher Beschuldigung/ der trennung und gemeinschafft mit alten ketzereyen [...], Frankfurt a.M. 1695; vgl. Grünbekg 1, 266; Grünberg Nr. 305).

6 1.3.1695.

7 28.2.1695.

s Zu Fluß oder Catarr vgl. Brief Nr. 31, Anm. 28.

9 4.3.1695.

10 Die ableinung der ersten beschuldigung der trennung/ oder daß unsere kirche Schismatica seye, in: Der Evangelischen Kirchen Rettung [s. Anm. 5], 50183.

11 Daß die Evangelisch=Lutherische Kirche der angeschuldigten ketzereyen frey seye, in: Der Evangelischen Kirchen Rettung [s. Anm. 5], 183-373.

12 Vgl. Mk 12,1-9 par.

13 A.H. Francke, Observationes biblicae (s. Brief Nr. 98, Anm. 20).

14 Vgl. Brief Nr. 98, Anm. 22.