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Nr. 102 A.H. Frauke an Ph.J. Spener 19.3. 1695
102. A.H. Francke an Ph.J. Spener
Glaucha, 19. März 1695
Inhalt
Will das Responsum der Kieler Theologischen Fakultät von 1685 zur Gebetserhörung (Ludecus) im Anhang seiner Anweisung zum Gebet drucken. Spener möge mit Lukas Heinrich Thering deswegen reden und eine Kopie senden. — Brief von Johann Caspar Schade ist eingetroffen.
Uberlieferung
A: AFSt/H D 66: 278 D: Kramer, Beiträge, 330
Theurester Vater in Christo, und wehrtgeschätzter Herr Gevatter,
Ich beziehe mich in allem übrigen auff die vorigen Brieffe 1 , in Eyl habe jetzo nur um dessen Gutachten ersuchen wollen wegen des Responsi Kiloniensis Ludeci Sache, und die Erhörung des Gebets betreffent 2 , welches ich gern, weil es gar schön ist, wolte bey meine jetzo unter der Preße seyende Anleitung zum Gebet 3 andrucken laßen, so es mit Genehmhaltung Herrn Dörings
4 Ludeci ] Ludei: D.
1 Wohl Franckes Briefe vom 12.3. (Brief Nr. 100) und [16.3.(?)]1695 (vgl. Brief Nr. 101, Anm. 1). Speners Antwort auf diese Schreiben vom 19.3.1695 (Brief Nr. 101) kreuzte sich mit dem vorliegenden Brief Franckes.
2 RESPONSUM der Hochloebl. Theologischen Fakultät [...] Kiel/ Die Gewißheit und Versicherung der Erhoerung des Gebets betreffend/ In einem besondern Casu, auf vorhergegangene Anfrage ausgefertiget Anno 1685 Und zu allgemeiner Erbauung zum Druck befoerdert Anno 1695 (veröffentlicht im Anhang zu Franckes Schriftmäßiger Anweisung recht und Gott wolgefällig zu beten [s. Anm. 3]). — In den Auflagen ab 1698 (s. Anm. 3) erschien das Responsum zusammen mit einer „Facti species" (Eines in GOtt ruhenden geistreichen THEOLOGI Merckwuerdige Anfrage Von der Gewißheit und Versicherung der Erhoerung des Gebets/ Auff einen besondern Casum eingerichtet/ Nebst dem darauff erfolgten gruendlichen RESPONSO der Hochloebl. Facult. Zu Kiel in Hollstein/ Zu allgemeiner Erbauung zum Druck befoerdert; zur vorläufigen Auslassung der facti species s. Brief Nr. 104, Z. 9—23), aus der hervorgeht, auf wen es sich bezieht. Erzählt wird die Geschichte eines „Sucedul", der aufgrund der Kraft seiner Gebete z.B. Kranke heilen konnte. Im Gegensatz zu seinem Beichtvater, der in langen Gesprächen zu der Auffassung gelangt, daß „Sucedul" tatsächlich begnadet sei, rügen die anderen Prediger ihn von den Kanzeln. In den im Anschluß formulierten 6 Fragen, die allerdings ohne Nennung des Namens „Sucedul" auch schon 1695 mit veröffentlicht worden waren, geht es im Kern darum, ob eine solche Wirkkraft des Gebetes tatsächlich so abwegig sei, wie es verbunden mit dem Vorwurf des Enthusiasmus gegen „Sucedul" allgemein angenommen werde. Das vom 30.5.1685 datierende Responsum der Kieler Fakultät läßt keinen Zweifel daran, daß derartige Gebctserhörungen möglich und biblisch belegt seien. — Das Anagramm „Sucedul" verweist wohl auf einen Cöllner Kaufmann mit Namen Ludecus (Müller/Küster 2, 590-592; vgl. Brief Nr. 104, Z. 9-23).
3 A.H. Francke, Schrifftmaessige Anweisung recht und Gott wolgefaellig Zu beten/ Nebst hinzugefuegten Morgen= u. Abend=Gebetlein und einem Kielischen RESPONSO, Die Gewiß-