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Nr. 114 Ph.J. Spam an A.H. Francke 31. 12. 1695

15 Christlichen freund darvon ein bedencken auch zu stellen gehabt, der solches von mir verlanget. 6 Es bleibet die regel der liebe, das nicht ein theil ruhe, das andre trübsal, habe, sondern das es gleich seye.

Von Herrn Langen sache auß Leipzig habe auch gehöret, daß sie zimlich wol stehe. 7 Doch solle seine schrifft nach Dreßden geschickt worden sein. s

20 Der Herr hat ihm nicht nur gute studia, sondern soviel ich weiß auch eine Christliche klugheit gegeben. Er führe ihn ferner nach seinem rath, und nehme ihn mit ehren an. 9 Hingegen solle der freunde, so gleicher Ursache wegen zu Mersburg vorstehen 10 , sache weniger hoffnung guten außgangs haben, und die acta an Theolfogen] und Juristen zum spruch versandt sein.

25 Das erste was auß dem Franckfurtischen exempel immer befürchtet hatte, waren die gedancken einiger absonderungen, und habe es vor sonderbare gnade Gottes gehalten, das derselbe solche solange verhütet. 11 Er verhüte ferner, was das gute einigermaßen hindern möchte, führe aber seine sache selbs nach seiner göttlichen weißheit. Wie er auch nach derselben geliebten

30 Brüdern regiren wolle in der sache seine monate, und gelegenheit geben, die genommene anstoße auß dem wege zu räumen. 12 Ich weiß nicht, ob ich

15 ein ( (..?). 25 /immer/.

6 Der Kontext legt es nahe, daß Anna Magdalena Francke (s. Anm. 21) von ihrem Mann ein Minimum an Haushaltsgeld eingefordert hatte. Auch wenn Francke seine finanzielle Situation so darstellt, daß er und seine Familie trotz der extrem niedrigen Besoldung und seines Verzichtes auf das Beichtgeld nicht hungern müßten (vgl. Brief Nr. 116, Z. 3451), kann die vermutlich in der Hand seiner Frau liegende Realisierung dieses Anspruchs zu einem Zeitpunkt, als auch Freyling­hausen ohne ein Einkommen aufgenommen werden mußte (vgl. Brief Nr. 106, Anm. 12) und zudem die Geburt des zweiten Kindes (s. Anm. 23) bevorstand, faktisch unmöglich geworden sein. Zum Tod des ersten Kindes s. Anm. 22. Ein entsprechendes Bedenken Speners wurde nicht ermittelt.

7 Gemeint ist die Separation Johann Christian Langes (s. Brief Nr. 39, Anm. 15) von Gottes­dienst und Abendmahl (s. Brief Nr. 112, Z. 22-26).

8 Möglicherweise die an den Beichtvater verfaßte ausführliche Erklärung Langes vom 1.10.1695 (s. Brief Nr. 112, Anm. 10).

9 Vgl. Ps 73,24.

10 Christoph Tostlöwe (s. Brief Nr. 112, Anm. 12) und Johann Georg Schilling (geb. 1673), geb. in Pegau in Sachsen; 1694 Studium in Jena, dann Hauslehrer Tostlöwes in Böhlitz bei Leipzig; 1695 Inhaftierung in Merseburg wegen Trennung von Gottesdienst und Abendmahl, 1696 Lan­desverweisung aufgrund des Urteils der Leipziger theol. und juristischen Fakultät und Studium in Dorpat; 1701 zweiter Prediger in Pernau, 1705 Amtsentsetzung und Landesverweisung; Aufent­halt im Magdeburgischen und 1708 Streitschriftenwechsel mit Domprediger Johann Georg Titius wegen Veranstaltung von Privatbetstunden (DBA 1102, 313f; Zedier 34, 1571; Matrikel Jena, 694; Matrikel Dorpat, 347; Walch 1, 874; Leube, 242f; J.G. Schilling, Abgenöthigte Vertheidigung wider Die vom Hrn. Dohm-Prediger Tito Ihm auffgelegte unwahrhaffte Beschuldigung [...], o.O. 1708; AFSt/H D 90: 145-151; Brief Nr. 112, Anm. 12 [die biographischen Angaben zu Schilling differieren erheblich]).

11 Zur Separation in Frankfurt a.M. s. Brief Nr. 112, Anm. 13.

12 Gemeint sind die Auseinandersetzungen um Franckes Observationes biblicae (vgl. Brief Nr. 98, Anm. 20 und 22).